Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz

Herbstvollversammlung der bayerischen Bischöfe in München vom 8. bis 10. November 2022
1. Abschied Erzbischof Ludwig Schick
 
Zum Auftakt ihrer Herbstvollversammlung verabschiedeten die bayerischen Bischöfe Erzbischof Ludwig Schick, dessen Rücktrittsgesuch Papst Franziskus am Allerheiligentag, 1. November, angenommen hatte. Die Mitglieder der Freisinger Bischofskonferenz würdigen die Verdienste des ehemaligen Erzbischofs von Bamberg sowie stellvertretenden Vorsitzenden der Freisinger Bischofskonferenz und danken ihm für fast ein Vierteljahrhundert Wirken als Bischof, davon 20 Jahre als Erzbischof von Bamberg, und für sein Engagement im Rahmen der Freisinger Bischofkonferenz.
 
Sein Dienst nahm vor allem die Menschen an den Rändern der Gesellschaft in den Blick. Christi Auftrag an die Kirche ließ er Wirklichkeit werden, indem er sich sowohl in seinem Erzbistum als auch auf weltkirchlicher Ebene den Menschen in Not zuwandte. Der weltweite missionarische Einsatz und die Verbesserung der Situation von Christinnen, Christen und Menschen aller Glaubensrichtungen waren dem ehemaligen Vorsitzenden der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz immer ein Anliegen. Er nahm Anteil am Leben der Menschen, in seinem Erzbistum, in Bayern und an vielen Orten in der Welt, feierte mit ihnen Gottesdienst und suchte den Dialog darüber, wie die Gesellschaft zu mehr Gerechtigkeit, Frieden und einem besseren Schutz der Erde als unserem gemeinsamen Haus kommt. Dem Erzbistum Bamberg wünschen die bayerischen Bischöfe eine gute Nachfolgeregelung.
 
 
2. Energiekosten an kirchlichen Schulen und weiteren Einrichtungen
 
Kirchliche Schulen und weitere Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft wie beispielsweise Pflegeheime oder Krankenhäuser stehen angesichts stark steigender Energiekosten vor großen Herausforderungen. Anders als Schulen in staatlicher Trägerschaft, deren Sachaufwand - von Büchern über Mobiliar bis zu Strom- und Heizkosten - unmittelbar von der öffentlichen Hand übernommen wird, muss die Kirche als privater Schulträger diese Kosten selbst finanzieren. Insbesondere die explodierenden Strom- und Heizkosten stellen eine außerordentliche Belastung dar. Aus dem kürzlich vom bayerischen Kabinett beschlossenen Härtefallfonds sollen auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Krankenhäuser, Kindertagestätten, Privatschulen oder auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung unterstützt werden. Die bayerischen Bischöfe bauen darauf, dass der Freistaat Schulen und weitere Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft bei der Bewältigung der Energiekrise kraftvoll unterstützt.
 
 
3. Schöpfungsverantwortung
 
Auf Beschluss der Freisinger Bischofskonferenz wird die katholische Kirche in Bayern Mitglied im sogenannten Blühpakt-Bayern. Der Blühpakt-Bayern tritt dem Artensterben und dem massiven Rückgang der Anzahl der Insekten mit konkreten Maßnahmen entgegen, um eine spürbare Erholung der Bestände und eine Vergrößerung der Insektenvielfalt zu erreichen. Mit einer naturnahen und insektenfreundlichen Flächengestaltung soll ein Beitrag zur bayerischen Biodiversität geleistet werden.
 
Außerdem bekräftigen die bayerischen Bischöfe mit einem eigenen Beschluss die bereits geübte Praxis einer landesweiten Zentralveranstaltung im Rahmen der jährlichen Ökumenischen Schöpfungszeit. Angelehnt an die orthodoxe Tradition und den von Papst Franziskus 2015 begründeten Weltgebetstag für die Schöpfung jeweils am 1. September rufen weltweit Kirchen unterschiedlicher Konfessionen mit der Schöpfungszeit vom 1. September bis 4. Oktober dazu auf, sich mit dem Schutz und der Bewahrung der Schöpfung auseinanderzusetzen. In Bayern soll mit einer zentralen Veranstaltung nach dem Ende der Sommerferien in jeweils einem anderen Bistum dieses wichtige Anliegen zum Ausdruck gebracht werden, in unterschiedlichen Formaten, die jeweils lokale Veranstaltungen aufgreifen wie etwa diözesane Schöpfungstage oder kirchliche Aktivitäten beispielsweise während Landesgartenschauen. Am Ende feiern die Teilnehmer eine ökumenische Vesper meist mit dem jeweiligen Ortsbischof.
 
Mit Blick auf die 27. UN-Klimakonferenz und die Debatten über eine künftige Energieversorgung betonen die Bischöfe die mit diesen Schritten zum Ausdruck gebrachte christliche Grundhaltung der Schöpfungsverantwortung und der Nachhaltigkeit in zugleich sozialer Verantwortung.
 
 
4. Katholische Hochschullandschaft
 
4.1 Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
 
Die Bischöfe informierten sich über die positive Entwicklung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU), die entgegen dem landesweiten Durchschnitt der Universitäten eine leicht gestiegene Studierendenzahl zum Wintersemester 2022/23 verzeichnen kann. Auch sind die Absolventinnen und Absolventen der KU zufriedener als jene anderer bayerischer Universtäten, wie die aktuelle Bayerische Absolventenstudie, durchgeführt vom Bayerischen Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung, zeigt. Insbesondere die Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis sowie die fachliche Beratung und Betreuung wurden sehr positiv bewertet. Bereits in der Vergangenheit errang die KU im Rahmen von Hochschul- und Uni-Rankings bei den Beliebtheits- und Zufriedenheitswerten der Studierenden regelmäßig die vordersten Plätze.
 
Die erfolgreichen Anstrengungen der Universität im Bereich der Digitalisierung finden Ausdruck in der Auswahl der KU für eine professionelle Begleitung dieses Prozesses durch das „Hochschulforum Digitalisierung“ (HFD), eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Initiative des Stifterverbandes, des Centrums für Hochschulentwicklung und der Hochschulrektorenkonferenz. Nach der Universität Bayreuth ist die KU erst die zweite bayerische Universität, die vom HFD für das Programm ausgewählt wurde. Für ihr Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit wurde der KU vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der Deutschen UNESCO-Kommission die „Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ verliehen. „Die katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt verankert vorbildlich Bildung für Nachhaltige Entwicklung als Querschnittsaufgabe an der Hochschule. Das zeigt sich nicht zuletzt an ihrer Auszeichnung als Fairtrade University, der nachhaltigen Bewirtschaftung der Universität und ihrem Nachhaltigkeitsmanagementsystem EMASplus“, heißt es in der Begründung.
 
Ausdrücklich erfreut zeigten sich die bayerischen Bischöfe über die laufende DFG-Bewerbung der Universität.
                                             
4.2 Katholische Stiftungshochschule München
 
Erfreut zeigen sich die bayerischen Bischöfe, dass auch die Katholische Stiftungshochschule München (KSH) dem Anspruch der Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe einer katholischen Hochschule und in hochschulübergreifender Perspektive Rechnung trägt. Mit der Eröffnung des neuen Zentrums NaturKunstMedien am Campus Benediktbeuern bietet die KSH Interessierten und Partnern ein Forum für den interdisziplinären Austausch in Lehre, Transfer und Forschung. Insbesondere werden aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen der Sozialen Arbeit und des ländlichen Raums aufgegriffen, Digitalisierung, Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe und Klimawandel spielen dabei eine besondere Rolle.
 
Neben der Nachhaltigkeit zählt die Internationalisierung zu den strategischen Projekten, die die KSH verfolgt und etwa mit der Aufnahme in der International Federation of Catholic Universities (IFCU), der weltweit größten Vereinigung katholischer Hochschulen mit Sitz in Paris, umsetzt. Als bereits etablierte Einrichtung der KSH bearbeitet das Kompetenzzentrum Zukunft Alter relevante Fragen des Alter(n)s. Unter anderem wurde gemeinsam mit kirchlichen Sozialträgern das Transferformat „Alter und Migration“ erfolgreich umgesetzt und im Bereich „Digitalisierung und Alter“ wurden Forschungsstellen geschaffen. Gegenwärtig bereiten sich die ersten akademisch qualifizierten Hebammen Bayerns an der KSH auf ihren Studienabschluss im nächsten Jahr vor. Der innovative Studiengang Hebammenkunde, der 2019 an der KSH eingerichtet wurde, erfährt weiterhin hohe Nachfrage.
 
 
5. Lebensschutz stärken
 
Angesichts der Debatte über eine Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung setzen sich die bayerischen Bischöfe dafür ein, vorrangig die Vorbeugung gesetzlich zu stärken. In diesem Kontext befassten sich die Bischöfe mit der Stellungnahme des Bayerischen Ethikrats zum assistierten Suizid. Sie unterstützen das Sondervotum von vier Mitgliedern des Ethikrats, die kritisch auf die Folgen der Umsetzung der Konzeption des freiverantwortlichen Suizids blicken und eine elementare Verschiebung des Menschenbilds und des sozialen Zusammenhaltes unserer Gesellschaft in prekären Lebenssituationen befürchten. Mit Sorgen betrachten die bayerischen Bischöfe in diesem Zusammenhang die personelle und finanzielle Situation im Bereich der Pflege, die das Konzept eines freiverantwortlichen Suizids zu einer abschüssigen Bahn und den Suizid zu einer Option neben anderen am Lebensende werden lassen könnte.
 
 
6. Prävention von (sexueller) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
 
Grundsätzlich betrifft Gewaltprävention alle Bereiche der Gesellschaft, in denen Kinder und Jugendliche ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Erwachsenen unterhalten und zugleich von ihnen abhängig sind. Kirchliche Einrichtungen wissen sich hier in einer besonderen Verantwortung, einen sicheren Raum zu gewährleisten, um Kindern ein gedeihliches Aufwachsen zu ermöglichen. Allein die rund 2800 katholischen Kindertageseinrichtungen in Bayern werden von rund 200.000 Kindern täglich besucht und in ihren Präventionsmaßnahmen von der Caritas vielfach fachlich beraten.
 
Die bayerischen Bischöfe informierten sich im Rahmen ihrer Beratungen über die vielfältigen Maßnahmen im Bereich der Prävention von (sexueller) Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen, die in den Angeboten, Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe in der bayerischen Caritas umgesetzt werden.
 
So hat beispielsweise der Caritasverband für die Diözese Passau unter dem Leitwort „wir.zusammen“ ein umfassendes institutionelles Schutzkonzept mit dem Wegweiser „Kita als geschützter Ort“ veröffentlicht, das weit über die rechtlichen Vorgaben hinausgeht. Das Schutzkonzept sieht etwa einen Verhaltenskodex vor, den alle Mitarbeitenden unterzeichnen müssen, sowie ein Beschwerdeverfahren für Kinder. Mit einem institutionellen Gewaltschutz zielt der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg auf eine ganzheitliche Prävention, die nicht nur auf die anvertrauten Personen, sondern auf alle Menschen zielt, die die jeweilige Institution besuchen, dort leben oder arbeiten. Neben dem ganzheitlichen, systemischen Blick auf alle Ebenen und der Partizipation aller Beteiligten zählen zur Präventionsaufgabe auch die kontinuierliche Qualifizierung und Sensibilisierung. Am Frère-Roger-Kinderzentrum der Katholischen Jugendfürsorge Augsburg setzt die Jugendsozialarbeit an Schulen in den Klassen sieben bis zwölf ein Präventionsprojekt zur Selbstbehauptung für Mädchen der Fachberatungsstelle Wildwasser Augsburg um. Es geht dabei um die Stärkung des Selbstbewusstseins der Mädchen, das Kennenlernen von Methoden und Möglichkeiten, sich gegenüber Jungen oder Männern zu behaupten, und um Aufklärung, was alles zu Gewalt zählt.
 
Angesichts dieser Best-Practice-Beispiele, die sich um weitere Projekte auch aus anderen bayerischen (Erz-)Bistümern ergänzen ließen, bekräftigen die Bischöfe die Notwendigkeit, dass alles, was möglich ist, unternommen wird, um Kirche zu einem Ort zu machen, an dem Kinder und Jugendliche geschützt und sicher heranwachsen und sich in positiver und bereichernder Weise entwickeln können.
 
                                                         
7. Geschäftsbericht des Überdiözesanen Fonds Bayern 2021 und Haushalt 2023
 
Aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Perspektiven und der sich abzeichnenden Tendenz rückläufiger Einnahmen der (Erz-)Diözesen aus Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuern müssen die einzelnen diözesanen Haushalte mit immer stärkeren Einschränkungen rechnen. Da dies nicht ohne Auswirkungen auf den Überdiözesanen Fonds Bayern (ÜDF) bleiben kann, hat die Freisinger Bischofskonferenz für den Haushalt 2023 eine Nullrunde beschlossen. Das für 2023 geplante Volumen des ÜDF beträgt 42,3 Millionen Euro.
 
Es wurden drei Arbeitsgruppen eingesetzt, die Optionen für eine den wachsenden Bedürfnissen der drei größten ÜDF-Zuschussnehmer angemessene Finanzierung entwickeln sollen, um sie in ihrem Bestand und in ihrer Entwicklung nachhaltig zu sichern: die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, die Katholischen Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern und die Katholische Akademie in Bayern. Die bayerischen Bischöfe unterstreichen ihre Wertschätzung des Beitrags dieser drei Institutionen für das kirchliche Leben, die Gesellschaft insgesamt und besonders für das Leben der Menschen, die dort unmittelbar Zugang zu Bildung von hoher Qualität und die Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen und kirchlichen Diskurs erhalten.
 
Über den ÜDF finanzieren die bayerischen (Erz-)Diözesen zusätzlich zu dem Engagement in ihren jeweiligen eigenen Bereichen ihr gemeinsames überdiözesanes Wirken für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke, die selbstverständlich allen Menschen offenstehen. Der ÜDF förderte im Berichtszeitraum des Jahres 2021 mit einem Etat von rund 41,4 Millionen Euro mehr als 60 Institutionen.
 
Mit 27,2 Millionen Euro (65,6 Prozent) floss der weitaus größte Teil der Mittel in die Hochschulen und Universitäten. 5,1 Millionen Euro (12,4 Prozent) kamen Schule, Fort- und Erwachsenenbildung zugute. Verbände und Einrichtungen der Seelsorge erhielten 2,6 Millionen Euro (6,3 Prozent), Soziale Verbände und Einrichtungen 1,6 Millionen Euro (3,9 Prozent). Die weiteren Kostenanteile waren Kommunikation und Medien (1,4 Millionen Euro, 3,5 Prozent) sowie Gemeinsame Aufgaben (3,4 Millionen Euro, 8,3 Prozent). 
 
Zuschüsse erhalten aus dem ÜDF beispielsweise die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, die Katholische Stiftungshochschule München oder die Katholische Akademie in Bayern, aber auch Einrichtungen wie die Landesstelle für Katholische Jugendarbeit. Landesverbände etwa des Sozialdienstes katholischer Frauen oder des Katholischen Deutschen Frauenbundes sind ebenfalls Zuschussnehmer. Der Zweckverband ÜDF Bayern verfügt über kein eigenes Vermögen, sondern er finanziert sich ausschließlich aus den Einzahlungen der bayerischen Diözesen, die ihrerseits ihre ÜDF-Beiträge aus Kirchensteuern finanzieren. Bei dem vorliegenden Jahresabschluss und Lagebericht für 2021 kommen nun zum vierten Mal die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) vollständig zur Anwendung. Jahresabschluss und Lagebericht sind veröffentlicht unter: https://www.kb-bayern.de/presse-aktuelles/ oder https://www.erzbistum-muenchen.de/finanzen/ueberdioezesane-aufgaben.
 
 
8. Personalien
 
8.1 Stiftungsrat Bayerische Gedenkstätten
 
Die Freisinger Bischofskonferenz ernennt Judith Einsiedel zum neuen stellvertretenden katholischen Mitglied im Stiftungsrat Bayerische Gedenkstätten. Sie folgt auf Anneliese Mayer, die zum Sommer in den Ruhestand getreten ist, und wird stellvertretendes Mitglied neben dem ehemaligen Leiter der Katholischen Akademie Bayern, Monsignore Florian Schuller, katholisches Mitglied des Stiftungsrats seit 2018. Einsiedel ist Bischöfliche Beauftragte für KZ-Gedenkstättenarbeit in der Erzdiözese München und Freising sowie Leiterin des Fachbereichs Erinnerungs- und Gedenkstättenarbeit im Erzbischöflichen Ordinariat München. Die Bischöfe danken Anneliese Mayer, Mitglied im Stiftungsrat seit 2013, für ihre langjährige Tätigkeit. Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten trägt seit ihrer Gründung 2003 die Verantwortung für die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenburg.
 
Angesichts einer jüngst veröffentlichten Studie, der zufolge 49 Prozent der Deutschen einen „Schlussstrich unter die Vergangenheit“ des Nationalsozialismus und des millionenfachen Mords an Juden ziehen wollen, betonen die bayerischen Bischöfe die Notwendigkeit einer fortgesetzten Auseinandersetzung mit der Geschichte und einer lebendigen Gedenkstättenarbeit.
 
 
8.2. Stiftungsrat Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
 
Die Freisinger Bischofskonferenz beruft erneut Prälat Peter Beer zum Vorsitzenden des Stiftungsrates der Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt und dankt ihm für seine Bereitschaft. Beer folgte 2018 als Stiftungsratsvorsitzender auf den Augsburger Weihbischof Anton Losinger.