Leiter des Katholischen Büros Bayern Belafi und Landeskirchlicher Beauftragter Breit
kritisieren neues Ladenschlussgesetz
München, 10. Juli 2025. Zur Verabschiedung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes im Bayerischen Landtag am Donnerstag, 10. Juli, erklären der Leiter des Katholischen Büros Bayern, Matthias Belafi, und der Landeskirchliche Beauftragte für die Beziehungen zu Bayerischem Landtag und Bayerischer Staatsregierung sowie Europafragen, Kirchenrat Dieter Breit:
„Das Katholische Büro Bayern und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern bedauern, dass mit dem heute beschlossenen Bayerischen Ladenschlussgesetz eine deutliche Einschränkung des Sonntagsschutzes in Bayern verbunden ist.
Die verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsruhe wird zum einen durch die Ermöglichung einer zeitlich unbegrenzten Sonntagsöffnung von digitalen Kleinstsupermärkten angetastet. Da von dieser Neuerung auch die Öffnung von abgetrennten Bereichen von bestehenden Supermärkten umfasst wird, ist die Regelung geeignet, das Einkaufsverhalten und den Charakter des Sonntags nachdrücklich zu verändern und den Sonntagsschutz massiv zu beeinträchtigen. Zu befürchten ist, dass allerorten künftig an Sonn- und Feiertagen Supermärkte von der Möglichkeit solcher ,hybriden‘ Öffnung von Teilflächen mit digitalisierten Verkaufsmechanismen Gebrauch machen können und deshalb die Supermarktöffnung an Sonn- und Feiertagen mehr und mehr zur Normalität werden wird.
Weitere Einschränkungen der Sonntagsruhe ergeben sich durch die Tatsache, dass Kommunen künftig leichter zu Tourismus-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten erklärt werden können und damit eine vermehrte Sonntagsöffnung von Geschäften ermöglicht wird. Und nicht zuletzt bietet auch die im Gesetz vorgesehene Anlassvermutung bei verkaufsoffenen Sonntagen berechtigten Anlass zur Sorge einer weiteren Beeinträchtigung des Sonntagsschutzes.
Durch die Summe dieser Maßnahmen führt das neue Bayerische Ladenschlussgesetz zu einem deutlichen Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe. Verstärkt wird die öffentliche Betriebsamkeit an Tagen, die als Ruhepole des Gemeinwesens gelten sollten und wirksamen staatlichen Schutz verdienen. Wir bedauern dies, weil auch der Schutz des Sonntags Ausdruck der christlichen Prägung Bayerns ist. Darüber hinaus ist er insbesondere aber ein gesellschaftlicher Wert, da er die werktägliche Geschäftigkeit und die rein ökonomische Logik durchbricht. Sonn- und Feiertage müssen für alle Menschen verlässliche Zeiten der Regeneration und der Möglichkeit der inneren Einkehr sein und bleiben. Es wäre wünschenswert gewesen, dass diese kulturelle Errungenschaft – wie von den Kirchen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wiederholt eingefordert – bei den Regelungen des Ladenschlussgesetzes stärker berücksichtigt worden wäre.“