Katholikenrat thematisiert den Schutz ungeborenen Lebens

Vollversammlung blickt aus christlicher Perspektive auf mögliche Abschaffung des Paragrafen 218 StGB
Katholikenrat der Region München
München, 24. April 2023. Mit dem Thema „Zur neuen Diskussion um §218 StGB: Wer oder was schützt ungeborenes Leben heute? Dem Leben im Werden eine Stimme geben!“ befasst sich der Katholikenrat der Region München in seiner Frühjahrsvollversammlung am Freitag, 28. April, im Kolping-Ausbildungshotel St. Theresia (Hanebergstraße 8) in München. Mit der Begrüßung der Teilnehmenden durch die Vorsitzende, Hiltrud Schönheit, beginnt um 16 Uhr die Vollversammlung.
In der Einladung zur Vollversammlung weist Schönheit auf eine mögliche Abschaffung des Paragrafen 218 StGB hin, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Sie betont vor diesem Hintergrund, für Christinnen und Christen sei der „Schutz jeglichen Lebens höchstes und oberstes Gut“. Nachdem der Bundestag im Juni 2022 die Streichung des Paragrafen 219a StGB, der das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen geregelt hatte, beschloss, fürchteten laut Schönheit in der Kirche nun viele, „dass SPD und Grüne gemeinsam mit einer kompromissbereiten FDP als nächstes tatsächlich auch die Streichung von §218 StGB in Angriff nehmen und damit das gesamte rechtliche Konstrukt für den Schutz des ungeborenen Lebens zerstören könnten“. In diesem Fall drohe „der in den 1990er Jahren doch eigentlich gut befriedete Konflikt um die Abtreibungsfrage“ neu aufzubrechen, so Schönheit. Eine von der Ampel-Koalition eingesetzte interdisziplinäre Kommission, die mögliche Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches erörtern solle, habe zum 31. März ihre Arbeit aufgenommen. Vor diesem Hintergrund betont Schönheit die Notwendigkeit, darüber „mit den Mitgliedern der Vollversammlung unverzüglich ins Gespräch zu kommen, um innerhalb und außerhalb unseres Gremiums sprachfähig zu sein und zu werden“. Hierbei sollten die zur Vollversammlung eingeladenen Referenten „eine erste Hilfestellung geben und über die aktuellen gesellschaftlichen als auch theologischen Entwicklungen und Diskussionen informieren“.
Nach einer thematischen Einführung durch die Vorsitzende spricht ab 16.45 Uhr Olaf Tyllack zur Neuregelung des Paragrafen 218 StGB. Tyllack ist Rechtsanwalt, Bundesvorsitzender des Vereins „donum vitae“ und Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Ab 17.15 Uhr referiert Konrad Hilpert, emeritierter Professor für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, zum Thema „Vor einem Paradigmenwechsel? Theologisch-ethische Gesichtspunkte zum Koalitions-Projekt ‚Aufhebung der Strafbarkeit von Abtreibungen‘“. Nach Diskussion und Austausch der Teilnehmenden mit den Referenten sowie einer Gelegenheit zum Einbringen von Anträgen und Wünschen endet die Vollversammlung gegen 19 Uhr mit einem gemeinsamen Abendessen.
Der Katholikenrat der Region München ist die höchste Vertretung der Laien in der Seelsorgsregion München der Erzdiözese München und Freising und wird von den Pfarrgemeinde- und Dekanatsräten sowie den Verbänden demokratisch gewählt. Die etwa 80 Mitglieder des Katholikenrates treffen sich jeweils im Frühjahr und im Herbst an wechselnden Orten in der Region München zu ihren Vollversammlungen. (hs)
 
Hinweise:
Journalistinnen und Journalisten sind zu Teilnahme und Berichterstattung eingeladen und werden gebeten, sich unter info@katholikenrat-muenchen.de anzumelden.