Landeskomitee gegen pränatale Bluttests als Kassenleistung

Katholische Laien fordern ein Klima der Wertschätzung für Kinder und Familien
München, 30. Juli 2019. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern lehnt eine Aufnahme pränataler Bluttests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ab. Die zu erwartende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses halte die katholische Laienorganisation „sowohl aus ethischen als auch aus verfassungsrechtlichen Gründen für falsch“, heißt es in einer nun veröffentlichten Stellungnahme.
 
„Wir verkennen nicht, dass die Erkenntnis, ein womöglich behindertes Kind zu erwarten, für werdende Eltern erschütternd ist“, so die Organisation. Die Angst, dieser Belastung nicht gewachsen zu sein, dürfe nicht kleingeredet werden. Gleichzeitig sei zu bedenken, dass die Tests nicht immer zuverlässige Ergebnisse lieferten. Die Entscheidung, ein Kind abtreiben zu lassen, stelle einen „Eingriff in dessen ureigenes Recht auf Leben“ dar. „In der Debatte um pränatale Bluttests geht es letztendlich darum, Leben mit Behinderung zu ‚vermeiden‘, sowohl aus Zumutbarkeits- als auch aus Kostengründen“, heißt es in dem Text weiter. Das Grundgesetz kenne jedoch keine Einschränkungen und Relativierungen: „Das Lebensrecht gilt für jeden Menschen im gleichen Maß.“
 
Statt nicht-invasive Bluttests während der Schwangerschaft als Kassenleistung zuzulassen, gelte es, sich gesellschaftlichen und politischen Aufgaben zu stellen, heißt es in der Stellungnahme. So fordern die Laien, eine Willkommenskultur für jedes Kind, egal ob mit oder ohne Behinderung, zu entwickeln und die Beratungsarbeit für werdende Eltern allgemein auszubauen. Jugendlichen solle ein intensiveres Bewusstsein für ihren Körper und die möglichen Konsequenzen sexueller Beziehungen vermittelt werden. Familien mit behinderten Kindern seien hinreichend zu unterstützen, Inklusion und Diversität müssten selbstverständlich werden. Falls die Tests in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen würden, müssten diese weiterhin freiwillig bleiben, so der Text weiter. Ein Recht auf diese Leistung bedeute keine Pflicht, sie durchführen zu lassen. Ärzte müssten die werdenden Eltern unmissverständlich über mögliche Konsequenzen aus dem Testergebnis informieren. Das Arztrecht müsse modifiziert werden, sodass Ärzte nicht mehr belangt werden könnten, wenn sie bei entsprechenden Testergebnissen nicht zum Abbruch der Schwangerschaft drängten. Frauen, die sich trotz Beratung und Hilfsangeboten zu einer Abtreibung entschlössen, müsse eine geeignete psychosoziale Beratung angeboten werden.
 
In der Debatte um die Zulassung pränataler Bluttests gehe es „letztlich um den perfekten Menschen“, so das Landeskomitee. Diesen werde es jedoch nicht geben. „Wir sollten nicht anfangen, die finanziellen Kosten pränataler Tests gegen die späteren Mehrkosten für einen behinderten Menschen aufzurechnen. Das wäre das Ende einer Gesellschaft, die vom biblisch-christlichen Menschenbild geprägt ist.“ Die Laien fordern stattdessen, ein „Klima der Wertschätzung für Kinder und Familien“ zu schaffen. „Die Ökonomisierung vieler Lebensbereiche nach dem Kosten- und Nutzenprinzip darf nicht die Wertschätzung menschlichen Lebens erfassen.“ (ct)