Landeskomitee ruft zur Teilnahme an Sozialwahlen auf

Katholische Laien in Bayern: „Umsetzung der Grundsätze der katholischen Soziallehre im Sozialstaat“
Landeskomitee der Katholiken in Bayern
Bad Staffelstein, 21. April 2023. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern ruft zur Teilnahme an den Sozialwahlen auf, die im Frühjahr dieses Jahres stattfinden. Die Selbstverwaltung, gerade in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie den Berufsgenossenschaften, sei „weiterhin ein vorrangiges Ziel zur Umsetzung der Grundsätze der katholischen Soziallehre in unserem Sozialstaat“, heißt es in einer Stellungnahme, die die Delegierten des Landeskomitees bei ihrer Frühjahrsvollversammlung am 21. und 22. April in Vierzehnheiligen, Bad Staffelstein, verabschiedeten. Die Vollversammlung im Erzbistum Bamberg steht unter dem Leitwort „Christliche Hoffnung. Antworten auf aktuelle Krisen“.
 
Mehr als 50 Millionen Versicherte deutschlandweit sind im Frühjahr 2023 (11. April bis 31. Mai 2023) aufgerufen, in der Sozialversicherung ihre Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. „Nur mit einer wirksamen Beteiligung der Betroffenen werden wir die Herausforderungen der Zukunft meistern können“, formuliert das Landeskomitee der Katholiken in Bayern in seiner Stellungnahme und ruft alle Wahlberechtigten auf, sich an den Sozialwahlen zu beteiligen. „Gerade in Zeiten großer sozialer und gesellschaftlicher Herausforderungen in Alters- und Gesundheitsversorgung“ seien die „Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Bezieherinnen und Beziehern der Altersversorgung in den Sozialversicherungssystemen von besonderer Bedeutung“.
 
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern als Zusammenschluss der bayerischen Diözesanräte, der katholischen Verbände und auf Landesebene tätiger kirchlicher Organisationen sowie von Einzelpersönlichkeiten setzt sich mit Nachdruck für eine Teilnahme an dieser Wahl ein und „unterstützt das Anliegen vieler Betroffener, künftig einen Tag der Selbstverwaltung einzurichten“. Die Mitwirkungsmöglichkeiten von Betroffenen, gerade in Rentenversicherung, Krankenversicherung und Unfallschutz, seien „durch wesentliche Beteiligungsmöglichkeiten ein unverzichtbares Zeichen der Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips und ein Zeichen gelebter Demokratie in Wirtschaft und Gesellschaft“, heißt es weiter. Sowohl in Einzelfällen wie auch in grundsätzlichen Fragen der Gesundheits- und Sozialpolitik könne auf die Beteiligung der Betroffenen nicht verzichtet werden.
 
Gerade die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zusammengeschlossenen Verbände – Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Kolping und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) – träten mit einer Vielzahl von Versichertenvertreterinnen und -vertretern unter dem Motto „Mensch. Würde. Selbstbestimmung“ für Solidarität, Subsidiarität, Personalität und Nachhaltigkeit in Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft ein. Diese Arbeit, so das Landeskomitee „wollen wir gerne weiter unterstützen“. (hs)