Landeskomitee warnt vor Ausweitung von Suizidbeihilfe

Katholische Laien fordern zudem mehr Unterstützung für Schwerkranke in der Gesellschaft
Landeskomitee
München, 21. September 2020. Das Landeskomitee der Katholiken warnt vor der Ausweitung von Suizidbeihilfe, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 ein Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe aufgehoben hat. Es müsse „alles dafür getan werden, dass Menschen, die unter schweren Krankheiten zu leiden haben, einen Platz in unserer Gesellschaft haben“, heißt es in einer Stellungnahme der katholischen Laien. Allen Menschen mit Krankheiten, Beeinträchtigungen und Behinderungen müsse daher deutlich gemacht werden, „dass sie gewollt und wertvoll sind. Gerade auch psychische Erkrankungen sollten noch mehr als bisher wahr- und ernstgenommen werden. Niemand darf durch das gesellschaftliche und familiäre Umfeld in die Situation gebracht werden, sich gegen den eigenen Willen mit der Frage der Selbsttötung auseinandersetzen zu müssen“, fordert das Landeskomitee.
 
Um das Ausmaß und die Formen unterstützten Suizids kontrollieren zu können, stelle sich laut Landeskomitee der Katholiken zudem die Frage, „mit welchem Schutzkonzept der Gesetzgeber verhindern kann, dass die Erlaubnis zur Suizidbeihilfe noch weiter ausgedehnt wird“. Es müsse dringend sichergestellt sein, „dass Menschen, die nach einer Beihilfe zur Selbsttötung verlangen, genügend unabhängige Beratungs- und Begleitungsangebote unterbreitet werden“. Außerdem gelte es, das Gesundheits- und Beratungssystem personell, fachlich, räumlich und technisch in die Lage zu versetzen, „den betroffenen Menschen ausreichend alternative Möglichkeiten zu einem Suizid aufzuzeigen, wie etwa eine intensive Schmerzbehandlung und weitergehende Hilfs- und Beratungsangebote“. Es brauche dazu den flächendeckenden Ausbau von Begleitungs-, Beratungs- und palliativmedizinischen Angeboten.
 
Fraglich bleibe nach wie vor, wie eine „genügend lange Wartefrist“ zwischen dem Patientenwunsch nach Suizidbeihilfe und der Realisierung sichergestellt werden könne, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert,. Darüber hinaus stelle sich die Frage, wie Kennzeichen der regelmäßigen Zertifizierung von Beratungs- und Beihilfeorganisationen definiert werden sollten, um einen Missbrauch der rechtlichen Möglichkeiten verhindern. Letztendlich sei auch unklar, wie „verpflichtende Kriterien“ aussehen könnten, die den „Nachweis für die Ernst- und Dauerhaftigkeit sowie die Endgültigkeit des Selbsttötungswillens“ belegen.
 
Eindringlich appellieren die katholischen Laien, die Gesellschaft müsse sich darüber klar werden, „dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz einen ausdrücklichen Schutz genießt, keine Lizenz dafür ist, dass sich alle selbst überlassen bleiben“, weil dies das Ende einer solidarischen Gemeinschaft bedeuten würde. Personalität, Subsidiarität und Solidarität seien aus der Sicht der katholischen Soziallehre eng miteinander verbunden und bedeuteten den Dreiklang von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und gegenseitiger Hilfe. Deshalb mahnt das Landeskomitee: „Nur wenn es uns gelingt, Menschen in dramatischen, lebensbedrohlichen Situationen nicht nur medizinisch, sondern auch seelisch zu helfen, können wir eine menschliche Gesellschaft bleiben.“ (hs)