Landeskomitee: Steuerpflichtige Gläubige in Notfällen entlasten

Katholische Laien fordern flexible Bemessung der Kirchensteuer bei Abfindung und Lohneinbußen
Landeskomitee der Katholiken in Bayern
München, 26. März 2020. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern ruft die bayerischen Diözesen angesichts des wirtschaftlichen Abschwungs während der Coronakrise zu Flexibilität bei der Erhebung der Kirchensteuer auf. „Die katholische Kirche ist einerseits auf die Kirchensteuer als Hauptfinanzierungsquelle ihrer pastoralen und gesellschaftlichen Aufgaben dringend angewiesen. Gleichzeitig muss die Kirche ihren Reden von Solidarität und Gerechtigkeit auch Taten folgen lassen und sollte steuerpflichtige Gläubige nicht überproportional zur Zahlung heranziehen“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des katholischen Laiengremiums. Insbesondere bei Abfindungszahlungen im Zuge eines Arbeitsplatzverlustes oder bei Lohneinbußen durch Kurzarbeit solle die Kirchensteuer individuell bemessen werden.

Die drastischen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus führten dazu, „dass etliche Branchen erhebliche Einbußen erleiden und damit einzelne Betriebe ihre Produktion einstellen und schließen müssen“, so die Stellungnahme. Das wiederum führe zu wirtschaftlicher Unsicherheit und zunehmend auch zu Arbeitslosigkeit. Im Falle des Abbaus von Arbeitsplätzen sähen Tarifverträge oder Sozialpläne Abfindungszahlungen für Arbeitskräfte vor, die ihren Arbeitsplatz verlieren. „Die Regelungen in solchen Notfällen sind aus Sicht der katholischen Soziallehre nur zu begrüßen“, schreiben die katholischen Laien. Allerdings führten diese einmaligen Abfindungszahlungen, die bis zu zwei Jahresgehälter betragen können, aufgrund der geltenden Steuerprogression „nicht nur zu einer absolut, sondern auch zu einer relativ höheren Lohn- und Einkommenssteuer, und in der Folge für die steuerpflichtigen Gläubigen auch zu einer absolut und relativ höheren Kirchensteuer“. Zudem zeige die aktuelle Krise, dass zahlreiche Beschäftigte durch Kurzarbeit Lohneinbußen hinnehmen müssen. „Aktuell steht ihnen damit weniger Einkommen zur Verfügung, sie müssen aber womöglich für das vergangene Jahr noch höhere Kirchensteuerzahlungen leisten“, gibt das Laiengremium zu bedenken.

Das Landeskomitee ersucht deshalb die sieben bayerischen Diözesanbischöfe, durch die jeweiligen diözesanen Kirchensteuerämter als Vollzugsbehörden der gemeinschaftlichen Steuerverbände für Kirchensteuerzahler die Möglichkeit zu prüfen, die Steuer über mehrere Jahre verteilt zu zahlen (Stundung) oder die durch die steuerliche Progression auch relativ höhere Kirchensteuer abweichend festsetzen zu lassen. Aus Gründen der Gerechtigkeit und mit Blick auf die gemeinschaftlichen Aufgaben, die durch das Kirchensteueraufkommen erfüllt werden, werde allerdings „ein vollständiger Erlass nur in Ausnahmefällen in Frage kommen“. (hs)