Marx und Tremmel rufen zu Pfarrgemeinderatswahlen auf

1,5 Millionen Katholiken im Erzbistum wahlberechtigt / Räte werden für vier Jahre gewählt
PGR-Wahl 2018
München, 19. Februar 2018. Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, und der Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken, Hans Tremmel, rufen zur Beteiligung an den Pfarrgemeinderatswahlen am Sonntag, 25. Februar, auf. Eine lebendige Kirche brauche Institutionen, die das vielfältige Engagement von Christinnen und Christen „motivieren, kanalisieren und vernetzen“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben an die etwa 1,5 Millionen wahlberechtigten Katholiken in der Erzdiözese München und Freising. „Deshalb ermutigen wir die Katholikinnen und Katholiken des Erzbistums, sich an der Wahl unserer Pfarrgemeinderäte zu beteiligen und damit zu zeigen: Mitverantwortung in der Kirche ist wichtig und wertvoll. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und geben Sie Ihre Stimme ab.“
 
Marx und Tremmel nehmen in ihrem Wahlaufruf Bezug auf das Motto der Pfarrgemeinderatswahlen 2018, „Du bist Christ. Mach was draus“. Dieses Motto sei ein Appell an die Gläubigen: „Jede und jeder ist durch Taufe und Firmung berufen, Verantwortung zu übernehmen und sich für seine christlichen Überzeugungen einzusetzen. Alle Christinnen und Christen werden gebraucht, alle sind wichtig, alle sind wertvoll. Nur zusammen bilden wir das Volk Gottes.“ Marx und Tremmel danken in dem Schreiben den bisherigen Pfarrgemeinderatsmitgliedern sowie den Gläubigen, die sich zur Wahl stellen: „Sie geben damit ein Zeugnis für die befreiende Botschaft Jesu ab und tragen zur Lebendigkeit der Kirche bei.“
 
Von den 747 Pfarreien im Erzbistum beteiligen sich 590 an der Allgemeinen Briefwahl, bei der alle Wahlberechtigten die Unterlagen zugestellt bekommen und dann per Brief oder im Wahllokal wählen können. Die Erfahrungen aus den Pfarrgemeinderatswahlen 2014 haben gezeigt, dass die Wahlbeteiligung durch die Allgemeine Briefwahl erheblich gesteigert werden konnte. Etwa 5.600 Sitze stehen zur Verfügung, etwa 7.800 Kandidaten und Kandidaten stellen sich zur Wahl. Auch die Gemeinderäte in den 23 muttersprachigen Gemeinden des Erzbistums werden gewählt. Rund 200.000 Katholiken mit nichtdeutscher Muttersprache haben zusätzlich zum Wahlrecht für den Pfarrgemeinderat ihrer Pfarrei auch das Wahlrecht für den Gemeinderat der muttersprachigen Gemeinde, zu der sie gehören.
 
Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt die Priester und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich, so beim Aufbau von Nachbarschaftshilfen und Helferkreisen für Flüchtlinge, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung.
 
Bei der Entscheidung über die Größe der Pfarrgemeinderäte sind die Gremien dieses Jahr erstmals flexibler. Die neue Regelung sieht vor, dass in Pfarreien mit bis zu 5.000 Katholiken jeweils mindestens vier, in größeren Pfarreien jeweils mindestens sechs Kandidaten gewählt werden müssen. Wie groß das Gremium tatsächlich sein soll, entscheidet jeweils der amtierende für den künftigen Pfarrgemeinderat. Katholiken ab 14 Jahren sind wahlberechtigt, Katholiken ab 16 Jahren sind wählbar. Die Pfarrgemeinderäte werden für jeweils vier Jahre gewählt. (ct)

Wahlaufruf von Kardinal Marx und Hans Tremmel (PDF) 
 
Hinweis: Weitere Informationen sind unter www.deine-pfarrgemeinde.de zu finden.