Dompropst und Domdekan

An der Spitze des Domkapitels stehen ein Dompropst und ein Domdekan. Der Domdekan wird vom Kapitel gewählt und durch den Bischof bestätigt. Der Dompropst wird vom Bischof nach Anhörung des Kapitels ernannt. Auch die Besetzung der Kanonikate, der sog. Ämter der Domkapitulare, geschieht abwechselnd durch Ernennung des Bischofs nach Anhörung des Kapitels und durch Wahl des Kapitels, die der Bischof bestätigen muss. In den bayerischen Erzdiözesen sind es jeweils 10, in den übrigen Bistümern 8 Kanonikate. Der Dompropst hat den Vorrang im Metropolitankapitel. Er vertritt den Erzbischof bei Gottesdiensten im Dom und ist Repräsentant des Kapitels in der Öffentlichkeit.

Dompropst ist seit 2023 Weihbischof Wolfgang Bischof,  Domdekan ist seit 2004 Prälat Dr. Lorenz Wolf.