Fragen und Antworten


1. Wie war die Finanzverwaltung bisher organisiert? 
   
Wie die meisten Bistümer und öffentlichen Einrichtungen hatte auch die Erzdiözese bislang eine Finanzverwaltung mit einer kameralistischen Buchhaltung. Die Kameralistik weist nur Einnahmen und Ausgaben aus und verrechnet diese miteinander. Wie aus den jährlichen Veröffentlichungen der Haushalte zu sehen ist, wurde dabei solide und vorausschauend geplant.
   
Die kameralistische Buchhaltung hat jedoch ihre Grenzen. Sie weist z. B. künftige Verpflichtungen nicht aus (z. B. die Altersvorsorge von Angestellten) oder welchen Ressourcenverbrauch Anschaffungen nach sich ziehen (z. B. der Unterhalt von Gebäuden). Die Finanzverwaltung der Erzdiözese war also eingeschränkt in punkto Übersicht und Planbarkeit.
 
Darüber hinaus erschien eine Reform der Entscheidungsgremien sinnvoll, die bislang nur Einsicht in die finanzielle Situation ihrer jeweiligen Teilbereiche hatten. Hier sollte mehr Transparenz über die finanzielle Gesamtsituation geschaffen werden, um Entscheidungen (wie z.B. Anschaffungen) besser planbar und nachvollziehbarer zu machen. Zudem sollten Verantwortlichkeiten deutlicher zugewiesen werden.

2. Was wurde an der Finanzverwaltung geändert?
 
Um besser und nachhaltiger planen und die finanzielle Situation der Erzdiözese transparenter nach innen und außen darstellen zu können, waren folgende Änderungen notwendig:
  • Die Buchhaltung wurde von der Kameralistik auf die so genannte Doppelte Buchführung in Konten (Doppik) umgestellt. Diese Methode der Buchhaltung hat den Vorteil, dass hier in der Gewinn- und Verlustrechnung, neben den Einnahmen und Ausgaben, auch der Ressourcenverbrauch erfasst wird. In der Bilanz werden die tatsächlichen Vermögenswerte, wie z. B. der Gebäude und der Kunstgegenstände sowie die tatsächlichen finanziellen Verpflichtungen in der Zukunft (z. B. Pensionsansprüche), aufgeführt. Damit verschafft sich die Erzdiözese einen deutlich besseren Überblick über ihre finanzielle Situation.
  • Im Zuge der Erfassung des Vermögens wurde erstmals eine Bewertung der Vermögenswerte der Erzdiözese vorgenommen. Nach anerkannten Bewertungsmethoden und gemeinsam mit unabhängigen, externen Gutachtern, wurde z. B. der gegenwärtige Verkehrswert von Immobilien oder Kunstgegenständen ermittelt.
Zusammen mit der Umstellungen der Buchhaltung, wurden auch die Verwendung der finanziellen Mittel („Wofür geben wir unser Geld aus?“) und die Verantwortung der Entscheidungsgremien („Wer entscheidet, wann Geld ausgegeben wird?) deutlicher geregelt:
  • Mit drei Stiftungen (Bischof-Arbeo-Stiftung, St. Antonius-Stiftung und St. Korbinian-Stiftung) wird sichergestellt, dass die Erzdiözese das ihr anvertraute Geld ausschließlich für die drei Grundaufträge der Kirche  - Verkündigung, Diakonie, Liturgie – ausgibt. Aus diesem Grund wurden die Stiftungen mit umfangreichen finanziellen Mitteln ausgestattet. 
  • Innerhalb der Finanzverwaltung wurden Abläufe eindeutig geklärt und festgeschrieben und eine deutlichere Trennung von operativem Geschäft und Aufsichtsfunktion vorgenommen.

3. Welche Vorteile bietet die neue Finanzverwaltung?
   
Bessere Planbarkeit: Die Neuerungen bieten vor allem eine bessere Übersicht und Planbarkeit von finanziellen Mitteln, z. B. bzgl. Investitionen, Gebäudeerhalt oder Altersvorsorge. Damit soll sichergestellt werden, dass Kirche auch morgen noch ihre Aufgaben erfüllen und ihren Verpflichtungen nachkommen kann.

Mehr Transparenz nach innen und außen: Kirche zeigt offen, was sie tut, was sie hat, wofür sie Geld ausgibt.

Klare Kontrolle: Entscheidungs- und Aufsichtsprozesse entsprechen heutigen Standards und Ansprüchen und sind für jeden nachvollziehbar.

4. Warum veröffentlicht die Erzdiözese zusammen mit ihrem Jahresabschluss 2015 auch die Jahresabschlüsse der drei Stiftungen sowie der Emeritenanstalt und des Erzbischöflichen Stuhls?
 
Grund für die gemeinsame Veröffentlichung sind folgende Zusammenhänge:
  • Die Erzdiözese hat die drei Stiftungen 2015 aus ihrem Vermögen mit umfangreichen Mitteln ausgestattet. Dies sieht man im Jahresabschluss der Erzdiözese und in den jeweiligen Jahresabschlüssen der Stiftungen. Außerdem fließen die Erträge der Stiftungen in den Diözesanhaushalt.
  • Der Jahresabschluss 2015 der Emeritenanstalt zeigt die Mittel für die Altersversorgung der Priester. Diese Mittel stammen unter anderem aus den Finanzmitteln der Erzdiözese.
  • Der Jahresabschluss 2015 des Erzbischöflichen Stuhls wird mit dem der Erzdiözese zusammen veröffentlicht, da seit Jahrhunderten ein historischer Zusammenhang und darüber hinaus heute ein großes öffentliches Interesse daran besteht.
  • Sinnvollerweise erfolgt die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2015 zusammen mit der Haushaltsplanung 2016 im Sinne von Rück- und Ausblick. Sie umfasst insbesondere die erwarteten Kirchensteuereinnahmen und geplanten Ausgaben für das laufende Jahr.
Nicht zuletzt ist die aktuelle Veröffentlichung ein Bericht über das Leben in unserem Erzbistum. Sie zeigt anhand von Berichten, Bildern und Interviews, wer wir sind und was wir tun. Die gemeinsame Veröffentlichung gibt ein klares und differenziertes Bild der kirchlichen Vermögenssituation.

5. Was ist Kameralistik?

Die Kameralistik ist eine klassische Buchführungsmethode der öffentlichen Verwaltung und ist durch eine einfache Einnahme-Ausgabe-Buchung gekennzeichnet. Die Kameralistik erfasst grundsätzlich nur fällige Ansprüche auf Zahlungen und erfolgte Einzahlungen sowie fällige Verpflichtungen zu Zahlungen und erfolgte Auszahlungen. Die vollständige Erfassung des Ressourcenverbrauchs erfolgt nicht. Deshalb sind weitreichende Planungen für die Zukunft mit diesem System kaum möglich. Aus diesem Grund wird die Kameralistik zunehmend in der öffentlichen Verwaltung von der Doppik abgelöst.

6. Was ist Doppik?

Der Begriff „Doppik“ ist ein Kunstwort und bezeichnet die „doppelte Buchführung in Konten“. Sie ist eine Methode der Buchführung, wie sie vor allem in der Wirtschaft eingesetzt wird. Sie besteht aus der Planung von Gewinn- und Verlustrechnung einerseits und einer Investitionsplanung andererseits. Indem die Doppik nicht nur zahlungswirksame Einnahmen und Ausgaben betrachtet, sondern auch eingegangene Verpflichtungen (Rückstellungen) oder den Wertverbrauch des vorhandenen Vermögens (z.B. diözesane Gebäude) in Form von Abschreibungen berücksichtigt, schafft das System Transparenz und eine bessere Planbarkeit der Finanzen. Deshalb löst die Doppik auch zunehmend das bisherige Buchführungssystem der Kameralistik in der öffentlichen Verwaltung ab. Mit den vorliegenden Berichten vollzieht die Erzdiözese diesen Schritt.

7. Was ist eine Stiftung?

Der Begriff „Stiftung“ bezeichnet seit Jahrhunderten eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. In der Erzdiözese bilden neben zahlreichen Kirchenstiftungen die drei diözesanen Stiftungen (St.Korbinian-Stiftung, Bischof-Arbeo-Stiftung, St.-Antonius-Stiftung) die drei Grundvollzüge von Kirche  - Glaubensweitergabe/Bil­dung, Liturgie und Diakonie – ab. Das Vermögen und die Erträge dieser Stiftungen sind unmittelbar an diese Stiftungs­zwecke gebunden. Der Stifter kann und darf die Stiftung nicht mehr auflösen.

8. Was ist ein Aufsichtsgremium?

Ein Aufsichtsgremium ist ein Kontrollinstrument, das beispielsweise in Wirtschaftsunternehmen (z.B. Aufsichtsrat) zur Aufsicht des Vorstands eingesetzt wird. Auch die Finanzverwaltung der Erzdiözese unterliegt strengen Reglements. So müssen je nach Art und Bedeutung von Finanzangelegenheiten bestimmte Gremien hinzu­gezogen werden, welche u. a. eine Aufsichts- und Kontrollfunktion besitzen.

9. Welche Aufsichtsgremien gibt es in der Erzdiözese?

Aufsichtsgremien für Finanzfragen in der Erzdiözese sind: der Diözesansteuerausschuss, dem mehrheitlich gewählte Mitglieder der örtlichen Kirchenverwaltungen angehören, die Erzbischöfliche Finanzkommission, die vom Erzbischof ernannt wird und das Metropolitankapitel, dem zwölf Geistliche angehören und das als Konsultorenkollegium (Beratungsorgan des Bischofs) bei der Leitung und Verwaltung der Erzdiözese mitwirkt. Die Mitglieder der Erzbischöflichen Finanzkommission müssen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten verfügen und dürfen in keinem Anstellungsverhältnis zur Erzdiözese stehen.

10. Was ist ein Jahresabschluss?
Mit diesem Begriff bezeichnet die kaufmännische Buchhaltung den rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres. Er besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens dar. Der vorliegende Jahresabschluss der Erzdiözese ermöglicht einen Rückblick auf das Jahr 2015, wobei er Schwerpunkte des kirchlichen Lebens im zurückliegenden Jahr mit finanziellen Kennzahlen verbindet.

11. Was ist eine Bilanz?

Eine Bilanz ist die Gegenüberstellung von Verwendung (Aktiva, gegliedert nach Anlage- und Umlaufvermögen) und Herkunft der Mittel eines Unternehmens (Passiva, gegliedert nach Eigen- und Fremdkapital). Sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens und dient beispielsweise dem Staat zur Orientierung über die jeweilige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

12. Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)?

Neben der Bilanz ist die GuV ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Sie listet Erträge und Aufwendungen beispielsweise eines Geschäftsjahres auf und stellt Art, Höhe und Quellen des Unternehmenserfolgs aus finanztechnischer Sicht dar.

13. Was sind Anhang und Lagebericht?

Der Anhang ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses und enthält weitere Angaben, die zu den einzelnen Bilanzpositionen der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorgeschrieben sind. Den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend erläutert der Anhang die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Dafür liefert er ergänzende Informationen, die im Zahlenwerk der Bilanz und GuV nicht enthalten sind. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) sind laut Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet neben dem Jahresabschluss einen Lagebericht zu erstellen. Dieser beschreibt die aktuelle und zukünftige Unternehmenssituation mit Blick auf Chancen und Risiken.

14. Was ist ein Haushalt?

Unter einem „Haushalt“ versteht die Wirtschaft eine systematische Zusammenstellung aller für einen vorher festgelegten Zeitraum geplanten Einnahmen und Ausgaben. Ziel eines Haushalts ist die optimale Planung über Ressourcen und deren Verwendung zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. In der Erzdiözese besteht der größte Teil der Haushaltsausgaben aus finanziellen Aufwendungen für Bildung, Caritas, Pfarrseelsorge und die Seelsorge in besonderen Lebensfeldern.