Ein Zuschuss für mehr Inklusion Der Barrierefreiheitsfond sichert Baumaßnahmen, um Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung den Zugang zu kirchlichen Gebäuden zu ermöglichen

Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung sollen in Kirchen nicht benachteiligt sein. Gerade historische Gebäude sind nicht barrierefrei. Ein Sonderetat ermöglicht es nun, dass Barrieren abgebaut werden.
 
Rampe für einen Rollstuhl
Eine Rampe und ein neuer Zugang zur Kirche Heilige Familie in Rosenheim machen den Weg auch für Menschen mit Behinderung schaffbar.
Ein Kirchengebäude ist nur über Stufen erreichbar; eine schwere Tür im Pfarrheim kann von Senior:innen nicht geöffnet werden; der Schotter rund um die Kirche behindert Rollstühle und Kinderwagen. Drei Beispiele für mangelnde Barrierefreiheit. Eine mobile Rampe, eine automatische Tür und ein Weg mit Platten schaffen jeweils Abhilfe. Allerdings kosten diese Maßnahmen Geld.
 
Markus Lentner
Markus Lentner
Leiter der Abteilung Pastoral Menschen mit Behinderung


„Die Anschubfinanzierung durch den Sonderetat ist für die Kirchenstiftungen eine echte Unterstützung und trägt stark dazu bei, dass die Maßnahmen realisiert werden können. “
Der Sonderetat Barrierefreiheit der Erzdiözese trägt nun dazu bei, dass sie umgesetzt werden können. 
Markus Lentner, Leiter der Abteilung Pastoral Menschen mit Behinderung, ist dankbar dafür. Im Jahr 2022 konnten so 23 Anträge auf Förderung bewilligt werden. Bei Neubauten wird darauf geachtet, dass sie weitestgehend barrierefrei sind.

Nicht nur Baumaßnahmen werden durch den Fonds gefördert, sondern auch Aktionen zur Bewusstseinsbildung.
 

 

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