Häufige Fragen und Antworten Zu Auswirkungen von SARS-CoV-2 (Coronavirus) auf das kirchliche Leben in der Erzdiözese München und Freising

Das Erzbistum München und Freising hat einen Krisenstab eingerichtet, der die Lage im Zusammenhang mit dem Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) beurteilt und entscheidet, welche Konsequenzen für das kirchliche Leben zu ziehen sind. Generell folgt das Erzbistum dabei den Empfehlungen der Behörden sowie des Robert-Koch-Instituts. Über aktuelle Entscheidungen wird an dieser Stelle informiert.
 
1.    Wie werden Gottesdienste gefeiert?

Die bayerische Staatsregierung hat in der aktuellen 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022, die am 3. April 2022 in Kraft getreten ist, für alle Bereiche des öffentlichen Lebens Vorgaben zum Infektionsschutz gelockert. Alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Sondervorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion sind aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz. Damit dürfen Gottesdienste insbesondere wieder ohne Kapazitätsbeschränkung oder 3G-Beschränkung gefeiert werden.

Um angesichts des Infektionsschutzgeschehens auch weiterhin verantwortlich zu handeln und insbesondere Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen, haben die bayerischen Diözesen folgende Empfehlungen für Gottesdienste ausgesprochen:

Teilnehmerkreis
Eine Höchstteilnehmerzahl wird nicht festgelegt. An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
 
Masken
Bei Gottesdiensten im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden.
 
Mundkommunion
Der Empfang der Mundkommunion ist möglich und erfolgt am Ende der Kommunionsausteilung. Die Details zum Modus der Kommunionausteilung können Sie bei Bedarf vor Ort erfragen.

Weihwasser
An Ostern wird das Osterwasser gesegnet. Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt. An den Weihwasserbecken werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt, damit sich die Gläubigen die Hände desinfizieren können, bevor sie Weihwasser nehmen.
 
Beichte
Die Beichte im Beichtstuhl ist möglich. Das Tragen der FFP2-Maske wird für Beichtvater und Beichtende empfohlen.
 
Wallfahrten und Prozessionen
Für Wallfahrten und Prozessionen gibt es über die hier gegebenen Empfehlungen hinaus keine Einschränkungen.

2. Wie wird mit Kasualien, etwa Firmungen, Taufen, Trauungen, Krankensalbungen und Beerdigungen, umgegangen?
 
Für die Taufe gelten dieselben Vorgaben wie für Gottesdienste. Unter Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und weiteren Infektionsschutzbestimmungen und der nach wie vor coronabedingt gebotenen Spezifika bei der Taufspendung (z.B. Maskenpflicht bei Taufhandlung; eigenes Handtuch für jeden Täufling etc.) können auch mehrere Kinder in einer Feier getauft werden.
 
Für die Feier der Erstkommunion und der Firmung gelten die allgemeinen Regeln für Gottesdienste.
 
Auch für die Feier der Trauung gelten dieselben Vorgaben wie für andere Gottesdienste.
 
Für Requien, Sterberosenkranz u.a. in geschlossenen Räumen gelten die Empfehlungen für Gottesdienste.

3. Können Veranstaltungen stattfinden?
 
Welche Veranstaltungen möglich sind, richtet sich generell nach den jeweils aktuell gültigen staatlichen Vorgaben, insbesondere der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das gilt sowohl für eigene Veranstaltungen von Pfarreien oder Einrichtungen als auch für externe Veranstaltungen, die in kirchlichen Räumen stattfinden.

Wir bitten Sie, sich hierzu jeweils aktuell auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung zu informieren: Häufige Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)

4. Sind die Pfarreien erreichbar?

In den Pfarrämtern kann Parteiverkehr unter Einhaltung der entsprechenden Hygienevorgaben und Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) stattfinden. Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren sollen eine FFP2-Maske tragen.
Die Seelsorger und Seelsorgerinnen sind in der Regel auch über die Pfarrbüros erreichbar. Viele Pfarreien nutzen auch Internet und soziale Medien für seelsorgliche Angebote, Informationen dazu sind auf der jeweiligen Internetseite zu finden. Viele Internetseiten von Pfarreien sind über die Suche auf der Seite des Erzbistums zu erreichen.

5. Wohin kann ich mich wenden, wenn die aktuelle Krisenlage mich sehr belastet oder ich allgemein seelsorgliche Begleitung benötige?

Die Seelsorger und Seelsorgerinnen in der Erzdiözese sind natürlich weiter für die Menschen da. Die Pfarreien sind telefonisch und per E-Mail über das Pfarrbüro zu erreichen.

Zudem bieten die Mitarbeitenden der Telefonseelsorge unter der zentralen Nummer 0800/111 0 222 Gespräche und auch gemeinsame Gebete an. Die ökumenische Krisen- und Lebensberatung Münchner Insel ist zu ihren regulären Öffnungszeiten montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und donnerstags von 11 bis 18 Uhr zu erreichen unter Tel. 089 / 22 00 41 oder 089 / 210 21 848. Die Beratungsstellen der Ehe-, Familien- und Lebensberatung sind telefonisch zu erreichen. Hier findet sich eine Liste der Beratungsstellen mit Kontaktdaten; bitte die Ansagen auf dem Anrufbeantworter zur telefonischen Erreichbarkeit der jeweiligen Beratungsstelle beachten.

6. Gibt es die Möglichkeit, Gottesdienste per Radio oder Internet mitzufeiern?

Bis auf weiteres wird regelmäßig ein Gottesdienst aus dem Münchner Liebfrauendom live im Internet und im Radio übertragen, sonn- und feiertags um 10 Uhr sowie montags bis freitags um 18 Uhr. Die Live-Übertragung kann jeweils unter www.erzbistum-muenchen.de/stream abgerufen werden. Eine reine Tonübertragung ist zudem im Münchner Kirchenradio über das Digitalradio DAB+ oder unter www.muenchner-kirchenradio.de zu hören. Nähere Informationen finden sich hier. Über Gottesdienste aus dem Erzbistum hinaus gibt es regelmäßige Angebote, zum Beispiel sonntags um 9.30 Uhr den Fernsehgottesdienst im ZDF (im wöchentlichen Wechsel katholisch/evangelisch) oder Gottesdienstübertragungen auf verschiedenen Radiosendern, die auch Menschen ohne Internetzugang die Mitfeier ermöglichen.

Stand: 8. April 2022

Weitere Informationen

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Informationen zu COVID-19 und Schutzmaßnahmen

Robert Koch Institut

Allgemeine Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Liturgiekalender

Hier geht es zum Liturgiekalender mit biblischen Lesungstexten des jeweiligen Tages.

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