Der Hort ist eine Tageseinrichtung für Grundschulkinder.
In ihr werden schulpflichtige Kinder außerhalb der Schulzeit betreut.
Der Hort versteht sich als eine eigenständige Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtung, in der die Kinder ganzheitlich, das heißt, ihrem Alter, ihren Fähigkeiten und ihrer jeweiligen Lebenssituation entsprechend, pädagogisch begleitet werden. Er ist eine familienergänzende und keine familienersetzende Einrichtung. Im Hort soll die Entwicklung des Kindes zur Eigenverantwortung und zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie im Bayerischen Kindertagesstättengesetz ab 09-06 das BayKiBiG sind die gesetzlichen Grundlagen verankert.
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