Sie befinden sich hier: Schwerbehindertenvertretung der Erzdiözese München und Freising

 

München, 06.02.2024 (Auszug aus dem Newsletter KomSem)
EU-Behindertenausweis
Reisen, Arbeiten, Studieren in einem anderen EU-Land? Was für viele selbstverständlich scheint, ist es für Menschen mit Behinderungen oft nicht.
Denn die Anerkennung von nationalen Behindertenstatus und damit verbundene Hilfen und Vergünstigungen hören an der Grenze zum anderen EU-Mitgliedstaat auf.
Der neue EU-Behindertenausweis soll das ändern. Einen interessanten Artikel zum Thema findet ihr hier.

Feierstunde EOM Inklusionsvereinbarung am 04.12.2023
München, 04.12.2023
All inclusive: Inklusion leben mit der Inklusionsvereinbarung des Erzbischöflichen Ordinariats
Im Rahmen einer Feierstunde mit Staatsministerin Ulrike Scharf und der ehemaligen Staatsministerin Christa Stewens haben der Generalvikar Christoph Klingan, die Schwerbehindertenvertretung der Erzdiözese und die Mitarbeitervertretung im Erzbischöflichen Ordinariat am 04.12.2023 die weiterentwickelte, gemeinsam erarbeitete Inklusionsvereinbarung für das EOM vorgestellt.
Zu der Feier im Foyer des Erzbischöflichen Ordinariats kamen rund 70 Mitarbeitende. Weitere 30 Kolleg:innen, die aufgrund der Verkehrs- und Witterungslage im Homeoffice geblieben waren, konnten kurzfristig noch per Live-Streaming zugeschaltet werden. Hier finden Sie den gesamten Bericht sowie weitere Bilder der Veranstaltung.

Inklusionsvereinbarung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Erzbischöflichen Ordinariat München vom 01.10.2003 in der Fassung vom 15.11.2023.

München, 08.07.2022
Inklusionsvereinbarungen
Ein kurzer Zwischenstand: Die "Inklusionsvereinbarung EOM" wird derzeit überarbeitet, die "Inklusionsvereinbarung KiTa" erarbeitet und die "Inklusionsvereinbarung Schulen" ist fertiggestellt.

München, 20.05.2022
Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten tritt zum 25. Mai 2022 in Kraft
 Zum 25. Mai 2022 tritt erstmals eine Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten, zunächst für die Dauer von zwei Jahren, in Kraft.
Sie gilt für die Mitarbeitenden im Ordinariat und in zugeordneten Einrichtungen, wie z. B. das Erzbischöfliche Jugendamt, die in den Zuständigkeitsbereich der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München fallen.
Damit gilt sie nicht für die Mitarbeitenden in Erzbischöflichen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Tagungshäusern.
 Die Dienstvereinbarung ermöglicht, auch nach der pandemiebedingten Arbeit im Homeoffice, weiter außerhalb des Büros „mobil“ zu arbeiten, wenn bestimmte persönliche und dienstliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Dienstvereinbarung sowie dem Merkblatt vom Antragsformular. 

Anträge können über den Dienstweg bei der Abteilung Personalverwaltung gestellt werden. Rückfragen richten Sie bitte ebenfalls an diese Adresse.

Die Anträge sollten zeitnah gestellt werden, da ab dem 20.06.2022 mobiles Arbeiten nur noch nach den Vorgaben der Dienstvereinbarung möglich ist.

Woche des Sehens 2022
München, 24.03.2022
Wir haben Sie auf folgende Facebook-Webseite zur Woche des Sehens hingewiesen. Die Woche des Sehens 2022 fand vom 8. bis 15. Oktober 2022 statt mit folgenden internationalen Aktionstagen:
Der Welttag des Sehens (World Sight Day) fand am 13. Oktober 2022 statt.
Der Tag des weißen Stocks fand am 15. Oktober 2022 statt. Blinde Menschen führten bundesweite Aktionen „Bitte Weg frei!“ durch.

https://www.woche-des-sehens.de/

Aber auch zwei Online-Spiele zu dem Thema, u.a. muss man sich blind zum Bus vortasten.
https://www.woche-des-sehens.de/spiel

KOALITIONSVERTRAG 2021-2025 ZWISCHEN<br/>SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP
Grafik: Bundesregierung
Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP)

Inklusion (Seite 78)
Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.
 
Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen. Wir legen entsprechende Förderprogramme auf und bauen die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus.
 
Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abschaffen. Darüber hinaus sorgen wir baldmöglichst dafür, dass Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden. Dazu richten wir einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache ein.
 
Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Wir werden das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung weiter stärken und ausbauen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe wollen wir vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Wir wollen alle unsere Förderstrukturen darauf ausrichten, dass Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel „Hamburger Modell“). Dabei setzen wir auch auf die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen.
 
Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausrichten. Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen. Darüber hinaus entwickeln wir die Teilhabeangebote auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.
 
Im Rahmen des regelmäßigen Umtauschs des klassischen Schwerbehindertenausweises wird dieser auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt. Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen. Aufbauend auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen. Wir werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben.
 
Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege klären mit dem Ziel, dass für die betroffenen Menschen keine Lücken in der optimalen Versorgung entstehen. Wir werden ein Maßnahmenpaket schnüren, um im Sinne der Leistungsberechtigten zu schnelleren, unbürokratischeren und barrierefreien Antragsverfahren zu kommen. Wir werden ein Assistenzhundegesetz schaffen. Die im Teilhabestärkungsgesetz beschlossene Studie erweitern wir um den Aspekt der Kosteneinsparung. Zu ihrer Durchführung und Ausweitung legen wir ein Förderprogramm auf. Wir prüfen die Regelbedarfsstufe 1 in besonderen Wohnformen.
 
Wir werden für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene sorgen. Die Mittel des Partizipationsfonds wollen wir erhöhen und verstetigen. Wir stärken die Inklusion im Sport, unter anderem das Projekt „InduS“ und inklusive Ligen. Wir unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Special Olympics World Games 2023 in Berlin. Wir prüfen eine Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung, die den Betroffenen mehr Mitsprache ermöglicht.

Den ganzen Koalitionsvertrag 2021 – 2025 finden Sie hier.

Rettungsring und Anker
Gesundheit nach WHO:
„Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens, und nicht allein das Fehlen von Krankheit.“
Foto: unplushed_Regine Tholen
München, 26.01.2022:
Prävention mit immer größerer Bedeutung
Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft und der Leistungsdruck auf jeden Einzelnen wird immer größer. Der Begriff der Prävention kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „zuvorkommen“ oder „verhüten“. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2004 ins SGB IX den § 167 Prävention eingefügt. Dabei gilt für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung der § 167 Abs. 1 ohne Frist.
Für alle Beschäftigten gilt der § 167 Abs. 2 mit einer 6 Wochenfrist bei Krankheit.
Das sogenannte BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Eine aktuelle Neuerung vom 10.06.2021 im SGB IX § 167 Abs. 2 bezieht sich auf den neuen Satz 2.
Jetzt können Betroffene eine Person ihres Vertrauens zu allen BEM-Gesprächen mitbringen. Somit wird durch Gesetzesänderung, die bisherige Rechtsprechung außer Kraft gesetzt. Eine Person des Vertrauens kann u.a. eine Person mit juristischem Sachverstand, können aber auch Ehe- oder Lebenspartner:in sein.

München, 22.11.2021
Umfrage Ihrer Schwerbehindertenvertretung - Als Mensch mit Behinderung für die Erzdiözese München und Freising arbeiten

Liebe Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen der Erzdiözese München und Freising, vielen Dank an der Teilnahme unserer Umfrage zum Thema „Mitarbeiter:innen mit Behinderung in der Erzdiözese München und Freising“, damit wir uns in Zukunft noch erfolgreicher, effektiver und passgenauer für Ihre Interessen in der Erzdiözese einsetzen können.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) benötigte Ihre Einschätzung und Erfahrung, um die Situation von behinderten Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen der Erzdiözese beurteilen zu können.
 
Im Fragebogen wurden Fragen zu Ihrer Person, Ihrem Arbeitsplatz und Ihren Eindrücken zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gestellt.
 
Wer konnte uns ein genaueres und breiteres Bild von der Arbeitssituation behinderter Menschen in den vielen Einrichtungen vor Ort geben, wenn nicht Sie als Mitarbeiter:in?
 
Jede Meinung und jede Information war für uns wichtig.
 
Damit helfen Sie uns als Schwerbehindertenvertretung und auch sich selbst mit einer starken und gut informierten Interessensvertretung.

Über die Auswertung haben wir in unserem Informationsbrief Nr. 6 vom 07.07.2022 berichtet.

Corona
Grafik: Max-Planck-Gesellschaft
Wir sind weiterhin für Sie da!

Seit dem Frühjahr 2020 hält uns die Corona-Krise in Atem. Für viele bringt sie existenzielle Gefahren mit sich – sei es gesundheitlich, sei es wirtschaftlich.

Die Welt und unser direktes Umfeld haben sich mit den Herausforderungen rund um das Coronavirus verändert. Vieles unseres gewohnten Lebens wird gerade eingeschränkt oder neu geordnet.

Zudem hat die Corona-Pandemie in unserer Gesellschaft ein unglaubliches Innovationspotenzial freigesetzt: Online-Konferenzen, Homeoffice, Telearbeit – all das hätte sich ohne das Virus sicher nicht so schnell durchgesetzt. Nie war die Spendenbereitschaft größer, nie die Hilfsbereitschaft in der Nachbarschaft ausgeprägter. Zudem hat die Krise uns Menschen auch gezeigt, wie vergleichsweise gut wir es in modernen Zeiten haben. Wir können uns digital vernetzen – selbst, wenn wir physisch meilenweit voneinander entfernt sind.

Zum Schutz unser aller Gesundheit wurden/werden Maßnahmen beschlossen. Dabei folgen alle Schritte und Entscheidungen einer klaren Maxime: Der Schutz Ihrer Gesundheit. Es kommt nun auf jeden von uns an!
Jeder kann dazu beitragen, sich und andere zu schützen. Dazu gehört es, die AHA-Formel zu berücksichtigen: Abstand zu wahren, Hygieneregeln zu beachten und – da wo es eng wird – Alltagsmasken (FFP2- und Hygienemasken) zu tragen.

Uns ist als Schwerbehindertenvertretung das MITEINANDER sehr wichtig. Gerade in diesen Zeiten können und wollen wir zusammenhalten und Ihnen zur Seite stehen. Denn nur gemeinsam ist diese Situation zu meistern.

Deswegen ermutigen wir Sie: Sprechen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da!

Bitte bleiben Sie gesund!

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen:
Bundesgesundheitsministerium
Infektionsschutz / Coronavirus
Zusammen gegen Corona
Robert-Koch-Institut

 
Finanzministerium
Foto: Bundesministerium für Finanzen
München, 20. Januar 2021:
Änderung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und bei Pflege
- monatlich/jährlich mehr Geld durch Verdoppelung des Steuerfreibetrags
 
Das Finanzministerium schreibt hierzu:
Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht im Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Eine Pauschalierungsmöglichkeit besteht auch für Steuerpflichtige, denen außergewöhnliche Belastungen durch die häusliche Pflege einer Person entstehen und die deshalb einen Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen können. Damit die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen können, wurden die Behinderten-Pauschbeträge sowie der Pflege-Pauschbetrag ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst.
 
Ab 2021 treten die folgenden Verbesserungen bei den Behinderten-Pauschbeträgen und dem Pflege-Pauschbetrag in Kraft:
  • die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive der Aktualisierung der Systematik, wodurch zukünftig bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 ein Pauschbetrag gewährt wird,
  • die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale,
  • der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags ab einem Grad der Behinderung kleiner 50,
  • die Anhebung des Pflege-Pauschbetrags von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro sowie
  • die Einführung eines Pflege-Pauschbetrags bereits ab Pflegegrad 2.
Für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab Januar 2021 werden die Pauschbeträge - soweit die jeweilige Behinderung den Finanzbehörden bekannt gegeben und keine Übertragung oder anderweitige Verteilung von Pauschbeträgen beantragt worden ist - maschinell angepasst.
Was ist zu tun?
  • Wenn Sie noch keinen monatlichen Freibetrag eintragen haben lassen, können Sie das bei Ihrem zuständigen Finanzamt veranlassen.
  • Hier geht es zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung – außergewöhnliche Belastungen: Formulare Lohnsteuer Arbeitnehmer
  • Die Finanzbehörde meldet dies dann an die Personalabrechnung.
  • Bei einer der nächsten Gehaltsabrechnung sollte sich dies schon bemerkbar machen.
  • Bitte prüfen sie den entsprechenden Eintrag.
  • Falls Sie bereits einen monatlichen Freibetrag angerechnet bekommen, meldet Ihre Finanzbehörde den verdoppelten Betrag an den Arbeitgeber automatisch.
  • Oder: Sie nutzen im Jahr 2022 in Ihrer Steuererklärung für 2021 erstmals die neuen Pauschbeträge
Mehr Informationen ....