Kirche ist für alle Menschen da: mit Seelsorge, Caritas und Bildung, in den Pfarreien und Einrichtungen. Das geht nur mit ausreichend finanziellen Mitteln. Zum größten Teil kommen diese aus der Kirchensteuer, dem solidarischen Beitrag der Gläubigen für die Aufgaben der Kirche.
Durch die Kirchensteuer wird die Kirche auch zu einer finanziellen Solidargemeinschaft: Jeder trägt bei, was er kann, damit denen geholfen wird, die Unterstützung brauchen. Alle gemeinsam tragen die Verantwortung dafür, dass Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann. Die Höhe der Kirchensteuer ist dabei an die Höhe der Einkommenssteuer gekoppelt, um die Beiträge möglichst gerecht zu gestalten. Wer nichts oder nur wenig verdient, der zahlt auch keine Kirchensteuer.
Für die Erzdiözese ist die Kirchensteuer die wichtigste Einnahmequelle. Durch ihre Verlässlichkeit ermöglicht sie eine langfristige, nachhaltige Planung. Die Einnahme und die Verwaltung von finanziellen Mitteln sind aber kein Selbstzweck. Sie sind Mittel zum Zweck, sie ermöglichen der Kirche, ihre Aufgabe zu erfüllen: an der Seite der Menschen zu stehen, auch in schwierigen Zeiten, und sie mit Gott in Berührung zu bringen.
Lade Bild...Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising„Sie und viele, viele andere Gläubige ermöglichen mit Ihrer Kirchensteuer die Finanzierung kirchlicher Aufgaben. Dafür möchte ich Ihnen von Herzen danken! Mit Ihrer Zahlung zeigen Sie sich solidarisch mit der Gemeinschaft der Gläubigen und mit allen Menschen, für die wir als Kirche da sind, besonders mit den Armen und Schwachen.“
Die finanziellen Mittel, die der Erzdiözese zur Verfügung stehen, werden dort eingesetzt, wo sie am meisten gebraucht werden und am meisten Wirkung entfalten. Das muss gemeinsam entschieden werden. Die Verantwortung für die Verteilung der Gelder tragen deshalb verschiedene Gremien der Finanzverwaltung. Sie legen die finanzielle Jahresplanung fest und erkennen den Jahresabschluss an.
Der Diözesansteuerausschuss vertritt alle, die Kirchensteuer zahlen. Ihm gehören mehrheitlich gewählte Mitglieder der Kirchenverwaltungen an. Diese werden in jeder Pfarrei demokratisch bestimmt und entscheiden dort über Finanzen und Vermögen. In der Finanzkommission wirken dagegen Personen mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in Wirtschaft und Recht mit. Bei manchen finanziellen Fragen entscheidet auch das Metropolitankapitel des Münchner Liebfrauendoms als Konsultorenkollegium mit. Welches Gremium welche Rechte und Pflichten hat, ist im kirchlichen Recht genau festgelegt.
Lade Bild...Dr. Stephanie Herrmann, Amtschefin des Erzbischöflichen Ordinariats München„Gäbe es keine Kirchensteuer, wäre das ein Verlust für die ganze Gesellschaft. Alle, die im Auftrag der Kirche handeln, müssen dafür Sorge tragen, dass der solidarische Beitrag der Kirchenmitglieder zum Segen für alle wird.“
Alle Angaben stammen aus dem Jahr 2025.
Die wichtigsten Aufgaben des Diözesansteuerausschusses und der Finanzkommission sind, die Jahresplanung festzustellen und den Jahresabschluss anzuerkennen. In der Jahresplanung, dem Haushalt, ist festgelegt, welche Einnahmen erwartet werden und wofür das Geld ausgegeben werden soll. Dann ist der Finanzdirektor, der Ökonom der Erzdiözese, dafür verantwortlich, dass die Jahresplanung so umgesetzt wird, wie sie beschlossen wurde.
Der Finanzdirektor legt über seine Arbeit Rechenschaft ab, indem er einen Jahresabschluss nach den strengen gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften erstellt. Dieser muss wiederum durch Diözesansteuerausschuss und Finanzkommission geprüft und anerkannt werden. Haushalt und Jahresabschluss werden transparent veröffentlicht, so dass sich alle Interessierten über die Herkunft und Verwendung der Gelder genau informieren können.
Es ist der Erzdiözese ein großes Anliegen, langfristig zu planen und die Erfüllung kirchlicher Aufgaben auch für die Zukunft sicherzustellen. Zur Unterstützung der kirchlichen Grundaufträge gibt es in der Erzdiözese drei große Stiftungen, die Gebäude und Vermögen besitzen. Die Erträge der drei großen Stiftungen – Mieten, Zinsen und Dividenden – werden jeweils zweckgebunden verwendet: Die St.-Korbinian-Stiftung unterstützt das gemeindliche Leben; die Bischof-Arbeo-Stiftung fördert Bildung und Verkündigung; die St.-Antonius-Stiftung widmet sich dem Dienst am Nächsten, der Caritas. Vorteil des Stiftungsprinzips ist, dass das Vermögen der Stiftungen erhalten bleibt, denn anders als bei gewinnorientierten Unternehmen kann es nicht ausgegeben werden – alles im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung auch für die nächsten Generationen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen: Kirche soll auf der gesamten Fläche des Erzbistums vor Ort präsent sein. Dafür erhalten die rund 750 Pfarreien umfangreiche Zuschüsse für ihren jeweiligen Haushalt, für ihr Personal und für Baumaßnahmen. So ermöglicht die Kirchensteuer auch eine gerechte Umverteilung der Gelder, unabhängig davon, wie viele Gläubige in einer Pfarrei wohnen oder wie viel Kirchensteuer sie zahlen. Auch zukünftig wird Kirche so ein vielfältiges Angebot bereithalten und für die Menschen da sein.