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Letzte Aktualisierung der Seite: 23.06.2025

*Haushalt der Kirchenstiftungen - Einreichung der Haushaltspläne bis zum 30.06.2025*

Bitte beachten Sie die Frist für die Einreichung der Haushaltspläne, diese sind bis zum 30.06.2025 gem. Art. 7 der Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in Verbindung mit Art. 26-29 der Ordnung für kirchliche Stiftungen in der Fassung vom 1. August 2024 zu übermitteln.
 
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