Dank an ausscheidende Kirchenverwaltungsmitglieder

Für Ehrenamtliche, die ab 10 Jahren aktiv in der Kirchenverwaltung tätig waren und aus der Kirchenverwaltung ausscheiden, werden Dankesurkunden ausgestellt. Die Bestellung der Urkunden erfolgt über ein Tool im Bereich des Lernraumes Kirchenverwaltungswahlen zur elektronischen Datenmeldung.

Die Unterzeichnenden der Urkunden richten sich nach der Dauer der KV-Mitgliedschaft:
10 bis 17 Jahre: Finanzdirektor
18 (3 Amtsperioden) bis 35 Jahre: Generalvikar
ab 36 Jahre (6 Amtsperioden): Erzbischof

 

Dankeschön für Ehrenamtliche

Gut zu wissen: Der bayerische Staat dankt freiwilligen Helfern mit der Ehrenamtskarte. Inhaber des Dokuments erhalten bei zahlreichen öffentlichen und privaten Anbietern im Freistaat Rabatte. Dazu zählen beispielsweise Museen und Schlösser. Erhältlich ist die Ehrenamtskarte in einer blauen und goldenen Variante: Die blaue Karte ist drei Jahre gültig, die goldene unbefristet. Interessierte können über die kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern beantragen“ einen Antrag stellen.

Hier erfahren Sie mehr. Bayerische Ehrenamtskarte - Das Ehrenamtsportal

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren.
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.