Klarstellende Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen: - Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
- Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
- Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie,
- verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber),
- gelegentlichem Husten,
- Halskratzen oder Räuspern,
- kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen- in den Innenbereich).
Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.
- Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:
- leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.
- Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn
- das Kind nur leichte Symptome hatte und wieder gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig;
- das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig.
Für unsere Einrichtung gelten folgende Regeln:
- Die Kinder werden in festen Gruppen mit festem pädagogischem Personal betreut. Geschwisterkinder bleiben in einer Gruppe.
- Durch personelle Engpässe (erkranktes Personal oder Corona Verdacht) kann es zu reduzierten Öffnungszeiten oder zur teilweisen bzw. vollständigen Schließung der Einrichtung kommen.
- Weder Teilöffnung noch gruppenübergreifende Aktivitäten werden durchgeführt.
- Der Garten ist in drei Bereiche aufgeteilt und wird im Wechsel von den einzelnen Gruppen genutzt.
- Die Toiletten und die Waschbecken sind den einzelnen Gruppen zugeteilt.
- Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 m – 2 m)
- Personal trägt Mund-Nasenschutz
- Das Betretungsverbot für Eltern besteht aufgrund des Infektionsrisikos bis auf weiteres
- aktuelle Informationen der einzelnen Gruppen finden Sie an den Fenstern am Eingang.
- Die Bringzeit endet um 9.00 Uhr.
- Während der Mittagsruhe von 14.00 Uhr – 14.30 Uhr können die Kinder nicht abgeholt werden