Erzdiözese kritisiert Beleuchtung des Münchner Rathauses am Aktionstag zur Streichung von § 218 StGB

München, 28. September 2020. Die Erzdiözese München und Freising kritisiert die für Montagabend, 28. September, geplante Beteiligung der Landeshauptstadt München am bundesweiten Aktionstag für eine Streichung des Paragraphen 218 StGB, indem das Münchner Rathaus lila angestrahlt wird. Vertreter des Erzbistums hatten sich bereits vergangene Woche in einem Brief an Oberbürgermeister Dieter Reiter gegen eine Beteiligung der Landeshauptstadt ausgesprochen und für eine differenziertere Auseinandersetzung mit dem Thema plädiert.

In ihrem Brief an den Oberbürgermeister hatten die Vertreter des Erzbistums klargestellt, dass eine Streichung von Paragraph 218 StGB dem christlichen Menschenbild und der christlichen Ethik widerspreche. Die katholische Kirche setze sich für einen umfassenden Lebensschutz ein, so das Schreiben: Das menschliche Leben stelle vom Augenblick der Zeugung bis zum Tod eine Einheit dar, die der Verfügungsgewalt anderer entzogen sei. Die Kirche stehe in der besonderen Verpflichtung, für die Schwächsten einzutreten, vor allem für das ungeborene Leben.

Die Bedenken gegen diese Aktion richteten sich natürlich nicht gegen Frauen in extremen Konfliktsituationen und auch nicht gegen ein Einstehen für Menschenwürde- und rechte, Gleichbehandlung und Frauenrechte, wie in dem Schreiben betont wird. Vielmehr engagiere sich die katholische Kirche im Erzbistum gerade auch in diesem Bereich mit verschiedenen Verbänden und Aktionen wie der Caritas, dem Sozialdienst der katholischen Frauen oder der Aktion für das Leben. Eine bloße Streichung des Paragraphen 218 StGB werde dem Problem und den Menschen allerdings nicht gerecht. (ck)