Erzdiözese stellt sich Verfahren vor Landgericht Traunstein

Einrede der Verjährung wird nicht erhoben
München, 25. Januar 2023.  Die Erzdiözese München und Freising hat ihre Klageerwiderung in der Feststellungsklage vor dem Landgericht Traunstein fristgerecht eingereicht und erhebt die Einrede der Verjährung nicht. Die Erzdiözese ist bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden.

Die Erzdiözese bedauert das dem Kläger und anderen Missbrauchsbetroffenen widerfahrene Leid zutiefst. (ps)