Katholikinnen und Katholiken haben Pfarrgemeinderäte gewählt

Wahlbeteiligung gestiegen – auch wegen Online-Wahl 
Gläubige aus allen Generationen sind in den Gremien vertreten
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München, 2. März 2026. Bei den Pfarrgemeinderatswahlen in der Erzdiözese München und Freising sind am Sonntag, 01. März, in 717 von 754 möglichen Pfarreien jeweils Vertreterinnen und Vertreter für das ehrenamtliche Gremium gewählt worden. Unter dem Motto „Gemeinsam Gestalten – gefällt mir haben rund 202.000 wahlberechtigte Katholikinnen und Katholiken insgesamt rund 5.000 Pfarrgemeinderäte aus knapp 6.000 Kandidatinnen und Kandidaten bestimmt.
 
Die durchschnittliche Beteiligung lag in Bezug auf die gesamte Erzdiözese bei rund 17 Prozent der Wahlberechtigten und damit deutlich über der des Jahres 2022 (12,32 Prozent). Nur im Jahr 2018, als Allgemeine Briefwahl angeboten wurde, war die Wahlbeteiligung seit dem Jahrtausendwechsel höher (20 Prozent). Heuer wurde wieder auf das Online-Abstimmungsangebot gesetzt, um weiterhin auch Gläubige zu erreichen, die nicht regelmäßig an den Gottesdiensten teilnehmen. Das Angebot bestand in 649 (2022: 622) Pfarrgemeinden und wurde von mehr als 141.000 (2022: 100.000) Personen genutzt. Damit haben knapp zwei Drittel aller Wählenden von der Online-Wahl Gebrauch gemacht. Detaillierte Wahlergebnisse sind unter http://www.deine-pfarrgemeinde.de zu finden.
 
„Die hohe Wahlbeteiligung ist ein wichtiges Zeichen und gibt Anlass zur Hoffnung! Sie zeigt, dass das ehrenamtliche Engagement in der Kirche Zukunft hat und auf große Zustimmung stößt“, sagt Armin Schalk, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, zur Pfarrgemeinderatswahl 2026. Den Grund für die gestiegene Wahlbeteiligung sieht er darin, dass der Diözesanrat „alles darangesetzt hat, jeden mitzunehmen, die Wahl so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten und insbesondere auch im Hinblick auf junge Menschen mit der Online-Wahl auf Digitalität zu setzen“. Er betont: „Das überaus gute Gelingen der Wahl wäre nicht möglich gewesen ohne die vielen Menschen in den Pfarreien vor Ort.“ Ihnen spricht Schalk seinen Dank aus und fügt hinzu: „Die Pfarrgemeinderatswahl hat gezeigt, was für eine kostbare Ressource das gute Miteinander von Ehren- und Hauptamtlichen in unserer Diözese ist.“
 
In den Pfarrgemeinderäten sind alle Generationen vertreten: 16,61 Prozent der Gewählten sind unter 35 Jahre alt, 46,64 Prozent im Alter zwischen 36 und 55 Jahren. Zwischen 56 und 65 Jahren sind 24,77 Prozent der Pfarrgemeinderatsmitglieder, älter als 65 Jahre sind 11,98 Prozent. Der hohe Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Gewählten hat sich bestätigt. 2014 lag er bei 60,8 Prozent, 2018 bei 62,8 Prozent, 2022 bei 67,1 Prozent, und künftig sind 69 Prozent der Pfarrgemeinderatsmitglieder weiblich. Rund ein Drittel der Mitglieder ist neu im Pfarrgemeinderat, das sind circa 1.700 Personen. In den ländlich geprägten Seelsorgsregionen der Erzdiözese lag die Wahlbeteiligung höher als in der Seelsorgsregion München. In der Region Nord beteiligten sich 21,86 Prozent an der Wahl. In der Region Süd lag die Beteiligung bei 19,45 Prozent, in der Region München bei 10,87 Prozent. Die höchste Wahlbeteiligung unter den Dekanaten erreichte Erding mit 25,07 Prozent, auf Pfarrei-Ebene war es St. Stephanus in Fürholzen im Dekanat Freising mit 71,26 Prozent. Die Auswertung beruht auf den 717 Pfarreien, die ihre Wahlergebnisse bis zum Morgen nach der Wahl gemeldet hatten. Auch die Gemeinderäte in den 23 muttersprachigen Gemeinden des Erzbistums wurden heuer zum sechsten Mal gewählt.
 
Der Pfarrgemeinderat ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die Wahl findet alle vier Jahre statt. Der Pfarrgemeinderat trägt maßgeblich zum Leben in der Pfarrei bei: Er wirkt bei der Entwicklung und Festlegung pastoraler Schwerpunkte mit und berät die mit der Leitung der Pastoral Beauftragten sowie die Verwaltung. Bei allen Fragen, die ehrenamtliches oder gesellschaftspolitisches Engagement betreffen, entscheidet und handelt der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich. Wahlberechtigt sind in der Erzdiözese alle Katholikinnen und Katholiken ab 14 Jahren, gewählt werden können alle katholischen Gläubigen ab 16 Jahren. (hor)