Konsequent gegen Antisemitismus vorgehen

Diözesanrat ruft Verantwortliche und Privatpersonen zu couragiertem Eingreifen auf
Laiengremium fordert Einführung kirchlicher Verwaltungsgerichtsbarkeit
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München, 12. Oktober 2019. Mit Blick auf den Anschlag in Halle an der Saale ruft der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising die Verantwortlichen in Politik, Kirche und Gesellschaft auf, noch konsequenter gegen Antisemitismus vorzugehen sowie gegen jede Art rassistisch motivierter Gewalt und die Abwertung von vermeintlichen Minderheiten. „Wir erwarten, dass die Räte, die katholischen Verbände und die Orden Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie und jedwede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit thematisieren und aufarbeiten“, fordert das Laiengremium in einem Antrag, den es bei seiner Vollversammlung am Samstag, 12. Oktober, im Salesianum in München einstimmig verabschiedet hat.
 
In Verbundenheit mit dem „Bayerischen Bündnis für Toleranz – Demokratie und Menschenwürde schützen“ mahnt der Diözesanrat: „Schauen Sie hin und widersprechen Sie, wo immer antisemitische oder rassistische Vorurteile verbreitet und Hass geschürt werden. Der brutale Terror beginnt im Kleinen.“ Gleichzeitig drückt der Diözesanrat in seinem Antrag seine Erschütterung über den Anschlag aus und spricht den Opfern, ihren Familien und Freunden sein Mitgefühl aus. „Wir stehen an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland“, betonen die katholischen Laien. Es sei zu wenig, den aktuellen Gewaltakt als Tat eines Einzelnen zu betrachten. „Weit verbreitete Verschwörungsphantasien, gemeinsam geteilter Hass im Netz und im Alltag sowie propagandistische Reden, mit denen bis hinein in unsere demokratisch gewählten Parlamente Tabus gebrochen werden, bilden den Nährboden für diese menschenverachtende Gewalt.“
 
In einem weiteren Antrag hat die Vollversammlung des Diözesanrats mehrheitlich beschlossen, Kardinal Reinhard Marx zu bitten, „sich für die baldige Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der Grundlage der von der Würzburger Synode 1975 mit sehr großer Mehrheit beschlossenen Kirchlichen Verwaltungsgerichtordnung (KVGO) für den Bereich der Katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen“. Sollte sich dafür in der Deutschen Bischofskonferenz keine Mehrheit finden, heißt es ergänzend im Antragstext, so wenigstens für den Bereich der Freisinger Bischofskonferenz, zumindest aber für den Bereich der Erzdiözese München und Freising.
 
„Die schwere Vertrauenskrise der Katholischen Kirche, verursacht durch die Missbrauchsfälle, deren häufige Vertuschung und schleppende Aufarbeitung, zeigt eindrucksvoll, wie wichtig innerkirchlich geordnete, dem rechtsstaatlichen Standard entsprechende Institutionen und Verfahren wären“, heißt es in der Begründung. Ein solcher Standard setze Gerichte mit unabhängigen Richtern voraus, „die alle Beteiligten gründlich anhören, Tatsachen objektiv klären und dann – wenn möglich – auf eine gütliche Einigung der Beteiligten hinwirken oder den Fall durch eine zu begründende Entscheidung abschließen“. Solche Verfahren fehlten derzeit, stellt das Laiengremium fest. „Praktisch bleibt lediglich die Beschwerde an den Oberen beziehungsweise eine Klage bei vatikanischen Instanzen.“ (kbr)