Hinweise zum Einsatz und Bezahlung von Gebärdesprachdolmetschern Erzbistum München und Freising

1. Teilhabe am Leben der Kirche für gehörlose Gläubige
 
Für Getaufte, die gehörlos sind, hat die Kath. Kirche seit langer Zeit  Seelsorge und Gottesdienste auf der Grundlage der Gebärdensprache und der damit verbundenen Gehörlosenkultur aufgebaut. Immer wieder gibt es jedoch Anlässe, bei denen gehörlose Menschen an den kirchlichen Feiern der Ortsgemeinde unter den Hörenden teilnehmen, z.B.:
 
•      Taufe/Erstkommunion/Firmung der eigenen hörenden Kinder, Enkelkinder oder Patenkinder, dazu die entsprechenden Vorbereitungsgespräche 
 
•      Kirchliche Trauung – eigene Trauung oder Trauung von Geschwistern, Kindern, Enkelkindern, Patenkindern und die entsprechende Vorbereitung darauf
 
•      Beerdigung beim Tod von nahen Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder) und Vorbereitungsgespräch
 
•      andere seelsorgliche Feiern, Gespräche und Angelegenheiten
 
Um dabei das Recht auf Teilhabe sicher zu stellen, werden  Dolmetscher benötigt, die von der Lautsprache in die Gebärdensprache übersetzen und umgekehrt.
 
Gemäß den Grundsätzen der Inklusion (entsprechend der UN-Konventiion für Rechte von Menschen mit Behinderung) geht es darum, dass nicht die Menschen mit Behinderungen selbst für ihr Teilhabe sorgen müssen, sondern die Gesellschaft bzw. ihre Akteure.
Von daher ist es Aufgabe der Kirche, also in der Regel der Stadtkirche, Pfarrei des Pfarrverband oder der Bildungsträger, die Teilhabe der gehörlosen Gläubigen aktiv sicher zu stellen.
 
 
2. Hinweise für die Qualität der Übersetzung und für den Kostenersatz
 
Die Übersetzungsleistungen können erbracht werden von
-       gebärdensprachlich kompetenten Mitarbeitern/innen der Seelsorge für Hörgeschädigte
im Sinne einer seelsorglichen Begleitung
-       geprüften Gebärdensprach-Dolmetschern/-innen oder
-       geprüften Kommunikationsassistenten/-innen mit Erfahrung im kirchlichen Bereich.
 
Gelegentlich wünschen gehörlose Gläubige, dass ihnen vertraute Personen übersetzen. Hier muss  die entsprechende Kompetenz sichergestellt sein. Dolmetscher/-innen mit nachgewiesenen Qualifikationen für das Dolmetschen bei kirchlichen Anlässen werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.
 
Der Veranstalter übernimmt grundsätzlich die Dolmetscherkosten und wird organisatorisch und fachlich von der Seelsorge für Gehörlose/Hörgeschädigte unterstützt.
 
 
Das Honorar orientiert sich an den Regelsätzen der DAFEG (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für ev. Gehörlosenseelsorge). Die derzeit gültigen Sätze der DAFEG sind: 85 € pro Stunde für Dolmetschen mit Wartezeiten, 85 € pro Stunde Fahrt und 0,42 € pro gefahrenen Kilometer, entsprechend der Qualifikation des/der Dolmetschers/innen bzw. KommunikationsassistentInnen. Falls es mit dem Bistum oder der Caritas Sondervereinbarungen über die Honorare gibt, kommt der jeweils günstigere Satz zur Anwendung.

Preise sind seit 1.3. 24 aktualisiert!
 
 
Veröffentlicht im Amtsblatt Jahrgang 2019, Nr. 7, 31.5.2019 (Nr. 72)

Wo finde ich Gebärdensprachdolmetscher*innen

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