Stiftung Anerkennung und Hilfe Wiedergutmachung für ein dunkles Kapitel?

Anmeldungen bis zum 30. Juni 2021 möglich

Schläge, Misshandlungen, Demütigung: Für viele Kinder und Jugendliche, die in Heimen und Pflegeeinrichtungen untergebracht waren, leidvoller Alltag. Bereits 2011 wurde ein Fond geschaffen, um betroffene Heimkinder zu entschädigen. Größtes Manko: Behinderte, die zum Teil in denselben Einrichtungen lebten, wurden von diesem Fond nicht umfasst. Mit der Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde diese Regelungslücke endlich geschlossen.
Informationen in DGS - S. BR_Sehen statt hören

 
„Bund, Länder und Kirchen verlängern als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021.
Außerdem wird die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro auf insgesamt 305.517.383 Euro aufgestockt.
Die vorgenommenen Anpassungen stellen sicher, dass alle Anmeldungen, die innerhalb des verlängerten Anmeldezeitraumes erfolgen, geprüft und abschließend bearbeitet werden und alle Berechtigten, die sich bis zum 30. Juni 2021 melden, Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen bekommen können.“ Zitat