Häufig gestellte Fragen - FAQs

12 wichtige Fragen und Antworten
1. Welche Aufgaben haben in Zukunft die Pfarrer als Leiter eines Pfarrverbandes?

  • Der Pfarrer leitet die Seelsorgseinheit, das heißt, er trägt im umfassenden Sinne dafür Sorge, dass der christliche Glaube weitergegeben und gestärkt wird.
  • In dieser Leitungsverantwortung steht er in höchstem Maße im Dienst der Seelsorge. Er leitet die Eucharistiefeiern und die Verkündigung, führt das Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Seelsorge und sorgt für die Rahmenbedingungen, damit sich Seelsorge und kirchliches Leben entfalten können.
  • Die Angst, der Pfarrer sei nur noch „Manager“ und habe keine Zeit mehr für die Begegnung mit Menschen, nehmen die Verantwortlichen für den Zukunftsprozess ernst. Leiten bedeutet weit mehr als verwalten. Für die gesamte Kirche wie auch für die einzelnen Pfarrer gilt: Im Mittelpunkt ihres Handelns steht der Mensch in seiner Beziehung zu Gott und seinen Mitmenschen.
2. Wo finden am Sonntag die Eucharistiefeiern statt?
  • Am Sitz des Pfarrverbandes wird an jedem Sonntagvormittag zur gleichen Zeit eine Eucharistiefeier angeboten. Damit wird deutlich, dass die Eucharistiefeier unverwechselbarer Mittelpunkt der Seelsorge im Pfarrverband ist.
  • In einem zu erstellenden Gottesdienstplan werden je nach Situation vor Ort die Sonntag-Vorabendmesse und die sonntägliche Morgen- oder Abendmesse wie auch Wort-Gottes-Feiern in den anderen Kirchen angeboten. Im Pfarrverband soll entschieden werden, in welchem Turnus diese Eucharistiefeiern und Wort-Gottes-Feiern in den Kirchen des Pfarrverbandes stattfinden. In der Kirche, in der am Sonntag Eucharistie gefeiert wird, soll keine sonntägliche Wort-Gottes-Feier angeboten werden. Kindergottesdienste, Andachten und die Feier des Stundengebets sind von dieser Vorgabe nicht betroffen.
  • Auch an Werktagen soll in den Kirchen des Pfarrverbandes Eucharistie gefeiert werden. In einem zu erstellenden Gottesdienstplan sind dabei besonders die Patrozinien und Ortsfeste zu berücksichtigen.
3. Wo finden Wort-Gottes-Feiern statt?
  • In den Seelsorgsregionen Nord und Süd wird es weiterhin Wort-Gottes-Feiern auch am Sonntag geben. In der Region München soll nach Möglichkeit in jeder Pfarrkirche der Pfarrverbände eine Eucharistiefeier stattfinden.

  • Für die Wort-Gottes-Feiern sowie für Andachten und die Feier des Stundengebets wird es auch in Zukunft Leiterinnen und Leiter geben, die für ihre Aufgabe ausgebildet werden.
  • Selbstverständlich werden in den Kirchen eines Pfarrverbandes häufiger Messen gefeiert werden, wenn ein zweiter Priester zur Verfügung steht. Wort-Gottes-Feiern finden in der Regel ohne Kommunionfeier statt. Ausnahmen sind aufgrund örtlicher Traditionen mit dem zuständigen Weihbischof abzusprechen.
4. Durch die Zusammenlegung der Pfarreien entstehen weitere Wege. Besteht nicht die Gefahr, den sonntäglichen Gottesdienst zu vernachlässigen?
  • Die nahezu 40jährigen Erfahrungen mit Pfarrverbänden im Erzbistum zeigen, dass die Gründung von Pfarrverbänden die Menschen nicht vom Kirchgang abhalten. Es ist zu erwarten, dass die Gläubigen in den neu geordneten Seelsorgseinheiten in kreativer Weise mit den Veränderungen umgehen.
  • Parallel zur Erstellung eines Gottesdienstplanes für den Pfarrverband werden auch Aktionen und Initiativen entstehen, die möglichst vielen Menschen die Mitfeier der Eucharistie an den nächst gelegenen Orten ermöglichen.
  • Die allgemeine Mobilität, die sich im Alltag zeigt, wird sich auch auf die Bereitschaft auswirken, für den sonntäglichen Gottesdienstbesuch Wege auf sich zu nehmen.
5. Verliert der örtliche Pfarrgemeinderat an Bedeutung?

  • Nein! In jeder Pfarrei eines Pfarrverbands besteht weiterhin gemäß Satzung und Statut für Pfarrgemeinderäte ein eigener Pfarrgemeinderat. Diesem sind vor allem die Belange der jeweiligen Ortsgemeinde anvertraut. Er trägt Verantwortung für die Gestaltung des christlichen Lebens vor Ort.
  • Die in Pfarrverbänden zusammengeschlossenen Pfarreien verpflichten sich zu einer verbindlichen Zusammenarbeit. Sie bündeln ihre Seelsorge- und Verwaltungsaufgaben und nehmen diese in gemeinsamer Verantwortung unter der Leitung eines Pfarrers wahr. In einem Pfarrverband wird daher neben den örtlichen Pfarrgemeinderäten gemäß Statut ein übergeordnetes Gremium (Pfarrverbandsrat) gegründet, in welchem verbindliche Absprachen für die gemeinsame Seelsorgeplanung (z.B. Sakramentenvorbereitung, Gottesdienstzeiten) getroffen werden.
  • Der Pfarrer nimmt in der Regel nur an den Sitzungen dieses übergeordneten Gremiums teil. Die im Pfarrverband angewiesenen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als Ansprechpartner für die örtlichen Pfarrgemeinderäte benannt und nehmen an deren Sitzungen teil. Im Seelsorgeteam sind dazu entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
6. Wie wird zukünftig in den Pfarrverbänden das Personal angestellt und betreut?

  • In den Pfarrverbänden werden die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der einzelnen Pfarreien bei der Kirchenstiftung am Sitz des Pfarrverbandes angestellt.
  • Die Personalführung liegt beim Pfarrer des Pfarrverbandes oder bei einem/einer Delegierten.
  • Delegationen sind jetzt schon möglich (z.B. Trägervertretung für Kindertagesstätten, Delegation des stellvertretenden Kirchenverwaltungsvorstandes).
7. Welche Aufgaben kommen den beteiligten Kirchenverwaltungen zu?

  • Die Verwaltungsaufgaben (Pfarramtsverwaltung) werden am Sitz der Pfarrverbandes gebündelt. In den einzelnen Pfarreien wird es geeignete Büros oder Kontaktstellen geben.
  • Es gibt einen gemeinsamen Haushalt des Pfarrverbandes (Personal- und Sachkosten).
  • Der Vermögensbereich (Grundstücke und Gebäude) bleibt weiterhin in der Zuständigkeit der jeweiligen örtlichen Kirchenverwaltung (Bauunterhalt, Pflege der Anlagen, Rücklagen für Bauinvestitionen).
  • Die Zusammenarbeit der Kirchenverwaltungen wird in einer Kooperationsvereinbarung verbindlich geregelt. Bestimmte Teilaufgaben werden auf die Kirchenstiftung am Sitz des Pfarrverbandes übertragen (Personal, Haushalt).
  • In der Kooperationsvereinbarung wird auch festgelegt, wer über den gemeinsamen Haushalt entscheidet. Hierzu gibt es drei Möglichkeiten: Haushalts- und Personalausschuss, erweiterte Kirchenverwaltung, gemeinsame Kirchenverwaltung.
8. Wie wird die Zusammenführung der Pfarrbüros und Buchhaltungen realisiert?
  • Der Prozess der Zusammenführung wird von den Beratungsteams des Ordinariats fachlich begleitet und die Aufgabenverteilung in Absprache mit den Pfarrsekretärinnen neu geregelt.
9. Wie soll die Zusammenarbeit in den Verbünden und Betriebsträgerschaften von Kindertagesstätten organisiert werden?

  • Es gibt bereits Modelle von Kindergartenverbünden. Konkrete Leitlinien hierzu werden derzeit erarbeitet.
10. Wird es Kündigungen durch die Bildung von Pfarrverbänden geben?

  • Es wird zwar - wie bisher auch - Anpassungen der Stundenzahlen bei Stellenwechsel oder Ruhestand geben.
  • Aber: Es wird durch das Projekt „Dem Glauben Zukunft geben“ keine betriebsbedingten Kündigungen geben.
11. Wann wird die Strukturplanung dann umgesetzt?

  • Die Entwürfe der räumlichen Struktur und des Orientierungsrahmens für Pfarrverbände und Pfarreien in der Erzdiözese werden derzeit anhand der Rückmeldungen weiter bearbeitet.
  • Die Ergebnisse werden in den Ordinariatsrat eingebracht und dort reflektiert. Im Ordinariatsrat werden auch notwendige Leitungsentscheidungen in diesem Zusammenhang getroffen.
  • Beide Entwürfe werden, bevor sie im Frühjahr 2010 endgültig verabschiedet und in Kraft gesetzt werden, in geeigneter Form noch einmal mit dem Priesterrat und den Dekanen besprochen werden.
  • Bis zum Ende des Projekts „Dem Glauben Zukunft geben“ im Frühjahr 2010 werden keine neuen Pfarrverbände mehr errichtet. Ab Ostern 2010 soll dann die Strukturplanung nach und nach umgesetzt werden. Dabei ist derzeit von einem Zeitraum von drei bis vier Jahren auszugehen.
12. Wann und wie läuft die Stellenbesetzung für das pastorale Personal?

  • Aufgrund des neuen Strukturplans wird der Personalplan 2020 erstellt werden. Die vorhandenen Priester und pastoralen Mitarbeiter werden dann den einzelnen Seelsorgseinheiten zugeordnet werden.
  • In Kraft gesetzt werden beide Pläne zum Abschluss des Projekts "Dem Glauben Zukunft geben".
  • Wann einzelne Pfarrer oder pastorale Mitarbeiter auf eine andere Stelle wechseln, wird sich erst im Zuge der Verwirklichung der neuen Einheiten zeigen.