Standsicherheitsprüfung in den Friedhöfen des Pfarrverbands in KW 34

17.August, 9.00 Uhr – 21.August, 18.00 Uhr


Keine aktuellen Termine!

Den Kirchenstiftungen als Friedhofsträgerin obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Dies umfasst u.a. auch die Sorge für die für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine.
Die aufgestellten Grabmale müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsi-cherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der VSG 4.7 § 9 der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Diese Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen im PV Riedering wird in der KW 34 vorgenommen.

Externer Ort - siehe Beschreibung

Pfarrverband Riedering