Aufruf zur Mitwirkung in Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising

Kardinal Marx betont Bedeutung der Mitwirkung von Betroffenen bei Aufarbeitung und Prävention / Erste Arbeitsperiode des Gremiums läuft Ende März ab
München, 28. Dezember 2023. Nach drei Jahren intensiver Arbeit läuft die erste Arbeitsperiode des Betroffenenbeirates der Erzdiözese München und Freising zum 31. März 2024 ab. Um auch weiterhin eine kontinuierliche Beteiligung von Betroffenen in den Bereichen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt zu gewährleisten, ruft die Erzdiözese Betroffene erneut zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat auf.

Aufgabe des Betroffenenbeirats ist die kritische Begleitung der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention aus Sicht der Betroffenen.

Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, ermutigt Betroffene aus dem Zuständigkeitsbereich der Erzdiözese zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat. „Wir hoffen sehr, dass auch weiterhin Betroffene bereit sind, hier mitzuarbeiten. Uns ist wichtig, im Dialog mit ihnen unsere Bemühungen in diesem Bereich voranzutreiben. Diese Ausrichtung auf die Betroffenen ist etwas, was ich persönlich und wir als Kirche in den vergangenen Jahren lernen mussten und woran wir weiterarbeiten müssen. Es geht darum, unsere Verantwortung anzunehmen und uns der Wahrheit zu stellen. Das gelingt, indem wir zuhören: Jemandem wirklich zuzuhören, das bedeutet auch, auf ihn zu hören und seine Impulse und Anliegen anzunehmen.“

Betroffene, die bereit sind, im Betroffenenbeirat mitzuwirken, werden gebeten, sich auf der Homepage der Erzdiözese unter www.erzbistum-muenchen.de/Ausschreibung-Betroffenenbeirat zu informieren und mit der Stabsstelle Beratung und Seelsorge für Betroffene von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese München und Freising in Verbindung zu setzen. Hier erhalten sie nähere Informationen über die Arbeit des Betroffenenbeirats sowie das Auswahlverfahren zur Mitarbeit in diesem Gremium.