Das Erzbistum München und Freising unterstützt journalistisch tätige Personen sowie Filmschaffende und genehmigt nach Möglichkeit Dreharbeiten in kirchlichen Gebäuden und auf kirchlichem Gelände. Insbesondere bei Kirchen, Kapellen und Friedhöfen gelten jedoch Einschränkungen.
Kirchen sind SakralräumeKatholische Kirchen und Kapellen gelten durch den Ritus der Weihe als Sakralräume und dienen dem Gottesdienst, dem Gebet und der persönlichen Andacht. Auch Friedhöfe dienen in erster Linie dem Gebet und dem Gedenken. Die Würde dieser Orte muss während der Dreharbeiten gewahrt bleiben. Störungen sind soweit möglich zu vermeiden. Katholische Glaubensinhalte dürfen weder karikiert noch von katholischen Glaubensinhalten grob abweichende Ansichten verbreitet werden. Außerdem sind, insbesondere im Rahmen von Interviews, diffamierende und beleidigende Äußerungen zu unterlassen. Nicht möglich ist die Nutzung von Kirchen und Kapellen als bloße Kulisse, beispielsweise für Interviews oder Szenen ohne inhaltlichen Bezug.
Die Genehmigung für die Aufnahmen erteilt immer der Inhaber des Hausrechts, in der Regel der Priester, der die betreffende Pfarrei leitet. Voraussetzung für eine Genehmigung ist jedoch eine inhaltliche Prüfung und eine Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariats. Die schriftliche Zustimmung wird von der Pressestelle erteilt, die auch für Beratung im Zusammenhang mit Dreharbeiten zur Verfügung steht.
Nutzungsentgelt und KostenAlle entstehenden Unkosten, beispielsweise für Aufsicht, Strom und Reinigung, gehen zu Lasten der Produktionsgesellschaft. Dem Inhaber des Hausrechts steht es frei, eine Gebühr für die Aufnahmen zu erheben, insbesondere bei fiktionalen Filmen. Für Schäden, die bei Dreharbeiten entstehen, hat die Produktionsgesellschaft aufzukommen. Sie muss eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unterhalten.
Einsatz von KameradrohnenBeim Einsatz von Kameradrohnen in den Außenbereichen gelten die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen. Alle erforderlichen behördlichen bzw. privatrechtlichen Zustimmungen, Genehmigungen oder Erlaubnisse sind in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten einzuholen. Insbesondere ist der Drohnenüberflug von Menschenansammlungen und von unbeteiligten Personen nicht erlaubt. Sämtliche Bestimmungen des Luftrechts sind eigenverantwortlich zu beachten.
Private AufnahmenFür einfache, rein private Aufnahmen entstehen keine Kosten und es ist keine Genehmigung notwendig. Diese Foto- und Filmaufnahmen per Handy oder kleiner Kamera können auf privaten – nicht-kommerziellen – Webseiten und auf Social-Media-Accounts veröffentlicht werden. Bei der Anfertigung dürfen kein künstliches Licht, Reflektoren, Leitern, Podeste, Stative, Teleskope, Mikrofone, Tonangeln oder ähnliche Hilfsmittel zum Einsatz kommen. Rein private Foto- und Filmaufnahmen dürfen kommerziell nicht verwertet werden. Sie dürfen Bild- und Stockagenturen nicht überlassen werden. Fotoshootings, beispielsweise für Hochzeitsfotos, sind möglicherweise entgeltpflichtig und bedürfen der Genehmigung.
Kirchliche GebäudeBitte beachten Sie: Für Foto- und Drehanfragen bezüglich Pfarrheimen und -zentren,
Freisinger Domberg und
Diözesanmuseum,
Exerzitienhaus Schloss Fürstenried ,
Kloster Beuerberg,
Haus St. Rupert in Traunstein mit Sternwarte sowie
Bildungshaus St. Nikolaus in Rosenheim gelten differenzierte Richtlinien, die wir Ihnen bei Interesse gerne mitteilen.
Prüfung von AnfragenJournalistisch tätige Personen und Filmschaffende werden gebeten, sich möglichst frühzeitig per E-Mail unter
pressestelle@eomuc.de an die Pressestelle zu wenden und ihr Vorhaben kurz und präzise darzustellen. Angegeben werden sollten Auftraggeber, Titel, eine kurze Zusammenfassung des Inhalts, geplanter Ort und geplante Zeit der Aufnahmen, Größe des Teams sowie Kontaktdaten. Bei fiktionalen Filmen ist zudem das Drehbuch einzureichen, bei Dokumentarfilmen das Drehbuch oder ein detailliertes Konzept.
Ihre Ansprechpartnerin:
Lisa Schmaus, Redakteurin
pressestelle@eomuc.de