Sondermittel Überbrückungshilfe Ukraineflüchtlinge (Stand April 2022): Informationen für Antragssteller
Die Erzdiözese München und Freising unterstützt in vielfältiger Weise Menschen, die wegen des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Die Geflüchteten sind in öffentlichen Unterkünften, aber auch bei vielen privaten Haushalten untergebracht. Die Ukrainerinnen und Ukrainer haben sofort Anspruch auf Jobcenterleistungen. Die Erfahrung zeigt aber, dass viele Ankommende geraume Zeit warten müssen, bis die staatlichen Leistungen fließen. Oft gehen die Ehrenamtlichen und die privaten Quartieranbieter in erhebliche Vorleistungen. Aus diesem Grund werden die bestehenden Richtlinien der „Konkreten Hilfen“ befristet erweitert.
Ansonsten gelten die üblichen Richtlinien und Ausführungsbestimmungen. Die Anträge können mit dem gewohnten Antragsformular eingereicht werden.
Erweiterte Voraussetzungen und Höhe der Unterstützungsleistungen
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der persönlichen Situation des Klienten.
- In der Regel werden einmalige Beträge bis maximal € 500,- gewährt.
- Im akuten Bedarfsfall kann nach frühestens einem Monat eine weitere Hilfe beantragt werden.
Beispiele für Unterstützungsleistungen in besonderen Notlagen - Kauf von Lebensmitteln, Kleidung
- Mietbeihilfen für private Vermieterinnen und Vermieter, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden
- Anschaffung von Haushaltsbedarf
Anträge für Poolmittel
Um vor Ort schnell handlungsfähig zu sein und helfen zu können, gibt es die Möglichkeit, Poolmittel bis zu einer Höhe von € 5.000,- zu beantragen. Diese Mittel können nach den üblichen Richtlinien in Beträgen bis zu € 500,- an Einzelpersonen und Familien verteilt werden.
Nach dem Verbrauch der Mittel und nach Vorlage eines Verwendungsnachweises können bei Bedarf weitere Poolmittel beantragt werden.