Von Kirchenasyl spricht man, wenn eine Pfarrgemeinde Asylsuchende in ihren Räumen aufnimmt, um sie vor staatlichen Abschiebe- und Rückführungsmaßnahmen zu schützen. Da es Kirchenasyl im rechtlichen Sinne nicht gibt, befindet sich die Pfarrgemeinde in diesen Fällen außerhalb des geltenden Rechts. Von Seiten des bayerischen Innenministers gibt es allerdings eine Zusage, kein Kirchenasyl gewaltsam räumen zu lassen. Bei den allermeisten Kirchenasyl-Fällen handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle. Die Behörden haben in der Regel sechs Monate Zeit, die Betroffenen in das europäische Land zurückzuführen, in dem sie zuerst angekommen waren. Gilt der Asylsuchende als untergetaucht, kann er bis zu einer Frist von 18 Monaten zurückgeführt werden.
Die Kirchen stehen vor einem Dilemma: Auf der einen Seite ist der Staat an die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Dublin-Abkommen gebunden. Auf der anderen Seite sind allen hehren Bekundungen zum Trotz weder die rechtlichen noch die sozialen Bedingungen in den europäischen Ländern gleich. Zudem sind viele Menschen von der langen Flucht schwer traumatisiert und brauchen endlich Ruhe und sichere Verhältnisse. In jedem Fall fordert die Durchführung eines Kirchenasyls von einer Pfarrgemeinde viel Engagement und muss gut vorbereitet sein. Das Kirchenasyl sollte nur besonderen Fällen vorbehalten sein und die Verantwortlichen in der Pfarrgemeinde sollten sich vor ihrer Entscheidung gut informieren.
Hierzu gibt es auch eine
Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz.
Dafür wurden in jedem Bundesland bei beiden Kirchen Ansprechpartner bestimmt, die die Gemeinden und Klöster beraten, ob ihr Fall sich für dieses so genannte Härtefallverfahren beim BAMF eignet und gegebenenfalls den Fall dort einreicht. In Bayern sind Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern und Herr Stephan Theo Reichel von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern die Kontaktpersonen. Das Katholische Büro Bayern steht hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung.
In Bayern ist Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern die Kontaktpersonen. Das
Katholische Büro Bayern steht hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat einen Ansprechpartner.