Gibt es in anderen Ländern eine Kirchensteuer?Die Art der Kirchenfinanzierung hängt wesentlich vom Staat-Kirche-Verhältnis des jeweiligen Landes und dem Staatsverständnis seiner Verfassung ab. In Ländern mit einer strikten Trennung von Staat und Kirche (z. B. USA, Frankreich) und in Ländern, in denen sich die Kirche in einer Minderheitensituation befindet, finanziert die Kirche ihre Aufgaben durch Spenden und Kollekten. In Ländern, in denen – trotz organisatorischer und institutioneller Trennung von Staat und Kirche – eine vielfältige Kooperation zwischen beiden besteht, ist die Finanzierung kirchlicher Aufgaben durch ein Steuer- bzw. Abgabensystem etabliert (z. B. Österreich, Schweiz, Spanien und Italien).
Welche Vorteile hat das deutsche Kirchensteuersystem?Bei aller Kritik, die immer wieder im Zusammenhang mit der Kirchensteuer laut wird, bringt das deutsche Kirchensteuersystem zahlreiche Vorteile mit sich:
- Die Bindung der Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommensteuer bewirkt, dass alle Kirchenmitglieder bei der Besteuerung gleich behandelt werden. In unserem Kirchensteuersystem herrscht also Steuergerechtigkeit. Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist gewährleistet.
- Im Gegensatz zu einer rein auf Spenden basierenden Finanzierung räumt die Kirchensteuer der Kirche eine weitgehende Unabhängigkeit ein. Großspender oder andere Geldgeber können keinen Einfluss auf kirchliche Entscheidungen nehmen.
- Die Kirchensteuer ermöglicht eine solide Finanzplanung über Jahre hinaus. Gerade im Hinblick auf die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Erzbistum und die vielfältigen pastoralen und sozialen Aufgaben – nicht nur für die Gläubigen, sondern für die Gesellschaft im Ganzen – ist dies von unschätzbarem Wert.
- Die Kirchensteuerzahler tragen mit ihrer Kirchensteuer dazu bei, dass die Kirche in unserem Erzbistum gerade im sozial-caritativen Bereich einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Sicherung unserer Gesellschaft leisten kann.
- Ohne die Kirchensteuer wären diese kirchlichen Leistungen gefährdet, was eine spürbare Einschränkung von Angebotsvielfalt auf vielen Gebieten und eine Verarmung gesellschaftlichen Lebens zur Folge hätte. Besonders caritative und kulturelle Aufgaben wie Sozialstationen, Bildungsstätten, Altersheime und Kindergärten müssten dann vom Staat oder den Gemeinden übernommen und durch höhere staatliche Steuern finanziert werden.