Aufruf zur Mitwirkung in Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising

Kardinal Marx betont Bedeutung der Mitwirkung von Betroffenen bei Aufarbeitung und Prävention / Betroffene können sich zur Mitarbeit in neuem Gremium melden
München, 29. Dezember 2020. In der Erzdiözese München und Freising wird künftig auch in institutionalisierter Form eine kontinuierliche Beteiligung von Betroffenen in den Bereichen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt erfolgen. Dazu wird eigens ein Betroffenenbeirat eingerichtet, wie es die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz vorsieht.

Aufgabe des Betroffenenbeirats ist die kritische Begleitung der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention aus Sicht der Betroffenen. Der Betroffenenbeirat wird in enger Kooperation mit der unabhängigen Aufarbeitungskommission, die 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird, agieren.

„Die Erfahrung der letzten Jahre hat deutlich gezeigt, dass eine ehrliche und wirksame Aufarbeitung nur gelingen kann, wenn die Perspektiven und Sichtweisen derer, denen in der katholischen Kirche Gewalt angetan wurde, konsequent berücksichtigt werden“, sagt Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, und ermutigt Betroffene der Erzdiözese München und Freising zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat. „Wir hoffen sehr, dass Betroffene bereit sind, hier mitzuarbeiten. Uns ist wichtig, im Dialog mit ihnen unsere Bemühungen in diesem Bereich voranzutreiben. Ein geordnetes Verfahren soll uns helfen, den Beirat zu bilden“, so Marx.

Betroffene, die bereit sind, im Betroffenenbeirat mitzuwirken, sind gebeten, sich auf der Homepage der Erzdiözese zu informieren und mit der Stabsstelle Prävention von sexuellem Missbrauch in Verbindung zu setzen. Hier erhalten sie nähere Informationen über die Arbeit des Betroffenenbeirats sowie das Auswahlverfahren zur Mitarbeit in diesem Gremium.