Betriebsseelsorger ans Bundesarbeitsgericht berufen

Christian Bindl wird mit Wirkung zum 1. September ehrenamtlicher Arbeitsrichter in Erfurt
München, 7. August 2020. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Christian Bindl (55), Leiter der Betriebsseelsorge im Erzbischöflichen Ordinariat der Erzdiözese München und Freising, ab 1. September zum ehrenamtlichen Arbeitsrichter berufen. Vorgeschlagen für das Amt wurde Bindl von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB).
 
Für die kommenden fünf Jahre vertritt Bindl, der seit zehn Jahren Betriebsseelsorger ist, die Arbeitnehmerseite am höchsten Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einem der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik. Aufgabe des Bundesarbeitsgerichts ist die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie die Fortbildung des Rechts in den Bereichen, in denen der Gesetzgeber unbewusst keine abschließenden Regelungen geschaffen oder die nähere Ausgestaltung des Rechts bewusst den Gerichten überlassen hat.
 
Bindl, der auch Sprecher der Bundeskommission für Betriebsseelsorge ist, betätigt sich schon seit acht Jahren als ehrenamtlicher Richter, vier davon am Arbeitsgericht München und vier am Landesarbeitsgericht München. Den zusätzlichen Zeitaufwand nimmt er gern in Kauf: „Gerade jetzt, da vielfach von Einschnitten für die Arbeitnehmer oder gar Stellenabbau gesprochen wird, ist es wichtig, die Belange der Mitarbeitenden auch von einer kirchlichen Perspektive aus im Blick zu haben.“ In seinem Werdegang als Betriebsseelsorger und Gewerkschafter sei für ihn immer wichtig gewesen, „dass wir als Kirche besonders auch für diejenigen da sind, die nicht ganz oben auf der Leiter stehen“.
 
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden aus den Organisationen der Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite berufen. Als christliche Arbeitnehmerorganisationen sind die KAB, Kolping und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) vorschlagsberechtigt. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts bilden eine Grundlage für die Rechtsprechung an den übrigen bundesweiten Arbeitsgerichten. (hs)