Erzbistum vereinheitlicht Praxis zur Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften

Miete oder Pacht zehn Prozent unter ortsüblichem Preis  
Einnahmen sollen zu großem Teil in Flüchtlingsarbeit fließen
München, 11. November 2015. Das Erzbistum München und Freising vereinheitlicht die Praxis der Bereitstellung von kirchlichen Objekten durch Pfarreien zur Unterbringung von Flüchtlingen. Eine Ausführungsbestimmung legt ab sofort für alle Kirchen- und Pfründestiftungen verbindliche Regeln für alle Abschlüsse von Miet- und Pachtverträgen mit staatlichen und kommunalen Stellen fest. Demnach soll der Miet- oder Pachtzins der ortsüblichen Miete oder Pacht abzüglich zehn Prozent entsprechen. Ein Großteil der Miet- oder Pachteinnahmen soll der Flüchtlingsarbeit zugutekommen.
 
Bei Räumlichkeiten, also Gebäuden oder Wohnungen, sollen bis zu 50 Prozent der Mieteinnahmen für die pfarrliche Flüchtlingsarbeit verwendet werden, der Rest dient zur Finanzierung der Ausgaben für Gebäudeunterhalt und Reparaturen. Heiz- und Betriebskosten werden auf den Mieter umgelegt. Bei Grundstücken, die zur Unterbringung von Flüchtlingen an staatliche und kommunale Institutionen verpachtet werden, sollen 75 Prozent der Pachteinnahmen für die pfarrliche Flüchtlingsarbeit verwendet werden.
 
Bereits in der Vergangenheit lag der Miet- und Pachtzins für kirchliche Objekte zur Flüchtlingsunterbringung in vielen Fällen unter dem ortsüblichen Preis. Einzelne Objekte werden auch kostenlos zur Verfügung gestellt, in München allein 200 Plätze. So stellt etwa das Erzbistum das ehemalige Studentenwohnheim Johanneskolleg in München mit Räumlichkeiten für rund 120 Flüchtlinge kostenfrei bereit. (ck)