Erzdiözese weiterhin bereit zu angemessenem Schmerzensgeld und Schadenersatz für Missbrauchsbetroffenen

Erzdiözese vergleichsbereit
München, 20. Juni 2023. Die Erzdiözese München und Freising erklärt sich in der Feststellungsklage vor dem Landgericht Traunstein weiterhin bereit zu einer angemessenen Lösung für die Klage eines Missbrauchsbetroffenen auf der Grundlage der unabhängigen Einschätzung des Gerichts. Die Erzdiözese akzeptiert im Rahmen der Rechtsordnung die Haftung für das Handeln ihrer Amtsträger. Bereits vor der Verhandlung erklärte die Erzdiözese, dem Kläger zur Anerkennung des Leids ein angemessenes Schmerzensgeld leisten sowie für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung finden zu wollen, was ihr Anwalt auch in der heutigen Gerichtsverhandlung nochmals deutlich machte. Auch das Gericht hatte erklärt, dass anhand des bisherigen Vortrags des Klägers eine Einschätzung der angemessenen Höhe derzeit nicht möglich sei. Die Erzdiözese bedauert zutiefst das Leid, das dem Kläger und anderen Missbrauchsbetroffenen widerfahren ist. (ck)