Prälat Wolf bittet um Entpflichtung von Ämtern

Kardinal Marx dankt für „weitgehende und respektable Entscheidung“
München, 28. März 2022. Prälat Lorenz Wolf hat um seine Entpflichtung als Leiter des Katholischen Büros Bayern sowie als Offizial im Konsistorium und Metropolitangericht München gebeten. Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, dankte Wolf in seiner Antwort für „diese weitgehende und respektable Entscheidung, durch die Sie persönlich Verantwortung übernehmen in Bezug auf den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Bereich der Erzdiözese“.
 
Wolfs Bitte um Entpflichtung als Offizial nahm der Erzbischof mit sofortiger Wirkung an. Zugleich kündigte Marx als Vorsitzender der Freisinger Bischofskonferenz an, er werde die bayerischen Bischöfe um ihre Zustimmung zur Entpflichtung Wolfs als Leiter des Katholischen Büros bitten.
 
Infolge der Ende Januar erfolgten Veröffentlichung des externen Gutachtens zum sexuellen Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising hatte Wolf seine Ämter und Aufgaben ruhen lassen. Mit seinem mit Datum vom 23. März vorgelegten Gesuch um Entpflichtung sandte Wolf Kardinal Marx auch eine Zusammenfassung seiner Prüfung des Gutachtens, welches die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl vorgelegt hatte. 
 
Diese Stellungnahme von Prälat Wolf ist auf der Website des Erzbistums München und Freising unter https://www.erzbistum-muenchen.de/gutachten-2022/weitere-stellungnahmen veröffentlicht. (kel)