Schülergericht

Jugendliche urteilen über Jugendliche
Schülergericht
Wenn Jugendliche gegen das Gesetz verstoßen, dann müssen sie im schlimmsten Fall vor Gericht. Bei geringfügigen Delikten jugendlicher Ersttäter gibt es aber eine Alternative: Das Schülergericht. Hier sind Richter und Täter im gleichen Alter. Das Projekt „Schülergericht“ ist in ganz Bayern bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. In Landshut läuft es unter dem Dach des Katholischen Jugendsozialwerks. Voraussetzung für die Tätigkeit beim Schülergericht ist ein Alter zwischen 14 - 21 Jahren. Eine Grundausbildung in Recht und Gesprächsführung wird von der Staatsanwaltschaft in Landshut übernommen. 

Hier können sich Jugendliche im Alter zwischen 14 und 21 Jahren melden, wenn sie selbst SchülerrichterIn werden möchten.