FAQ: Die Impressumspflicht / Musterimpressum

Das Tele-Medien-Gesetz schreibt vor, dass jeder, der eine Webseite betreibt, bestimmte Informationen über sich machen muss. Sprich: verpflichtet ist, ein Impressum anzugeben.

In einem Impressum muss stehen, um welche Einrichtung es sich handelt und es muss eine Mailadresse angegeben sein. Wichtig: im Impressum muss stets die Kirchenstiftung stehen. Die Pfarrei selber hat keine Rechtspersönlichkeit und stellt lediglich eine kirchliche Seelsorgeeinheit dar. Im staatlichen Rechtskreis handelt die Pfarrkirchenstiftung. Die Pfarrei selbst ist keine Körperschaft, sondern eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts.
Bei Pfarrverbänden geht in der Regel aus einem Kooperationsvertrag hervor, welche der Kirchenstiftungen hier anzugeben ist.


Eine ausführliche Erklärung findet sich ab Seite 42 der "Arbeitshilfe 234 Internetpräsenz" der Deutschen Bischofskonferenz. Diese Handreichung vom 22. Juni 2009 steht hier zum Download bereit.
-> Arbeitshilfe 234 Internetpräsenz

Vorlage für ein Impressum für Pfarreien:


Katholische Pfarrkirchenstiftung St. xxx
Straße Nummer
PLZ Ort
Telefon 089/...
Telefax 089/...
E-Mail: st-xxxxx.yyyy@erzbistum-muenchen.de

Die Katholische Pfarrkirchenstiftung xxxx München ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Kirchenverwaltung gemäß der Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen (KiStiftO).

Kirchenverwaltungsvorstand: Pfarrer xxx (dienstliche Anschrift wie oben)

Inhaltlich verantwortlich für diesen Internet-Auftritt: Pfarrer xxx (dienstliche Anschrift wie oben)

Umsatzsteueridentifikationsnummer: xxxxx
(Angeben, sofern vorhanden)



[Der folgende Absatz betrifft nur Pfarreien, die das CMS incca benutzen, alle anderen schreiben den Betrieblichen DS-Beauftragte/n in die DS-Erklärung]

Betrieblicher Datenschutzbeauftragte/r: __________
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://www.erzbistum-muenchen.de/datenschutzerklaerung

Pfarrverbände und Stadtkirchen

müssen ebenfalls im Impressum zwingend eine Kirchenstiftung angeben. Im Pfarrverband bzw. Verwaltungs- und haushaltsverbund ist dies Kirchenstiftung, die Verbundsträgerin ist.

Welche Pfarreien den Internetauftritt eines Pfarrverbandes nutzen, ist für das Impressum ohne Bedeutung. Die entsprechenden Informationen gehören in die Seite "Kontakt".

Und so positionieren Sie das Impressum

In den Anleitungen finden Sie hier mehr