praes[entatum]. 20. April 1803.
Hieronymus etc.
Aus der unterm 9ten l[aufenden]. M[onats]. an Uns erlas-
senen Vorstellung haben Wir das Ableben
der Herrn Fürst Bischofs zu Freysing, und
zugleich die traurige Lage ersehen, in wel-
che selbes das bischöfliche geistliche Rathskol-
legium, und mit ihm die ganze Diözese ver-
setzt hat. Bey diesem Zusammenfluße
der auserordentlichsten Umstände und bey
dem dringenden Bedürfnisse der Diözese
tragen Wir kein Bedenken, das bisher
bestandene bischöfliche Rathskollegium in
dem aufgehabten Amte eines Vicarii ge-
neralis hiemit zu bestättigen, und demselben
alle bisher gehabte, und zur Führung sei-
nes Amtes nöthige Befügniße, unter de-
nen durch die tridentinischen Verordnungen
rücksichtlich des Vicarii capitularis gemach-
ten Beschränkungen bis zu wiederbesetz-
ten bischöflichen Stuhle oder anderweite-
ren Verfügung zu übertragen.
Wir halten diese Bevollmächtigung des ge-
samten Collegii für zweckmäßiger als
jene eines einzelnen, bey welchem leicht-
lich Krankheiten oder sonstige Hinderniße
eintretten, dessen Wirkungskraft hem-
men, und dem Geschäftsgange nachtheilig
werden können.
Wir hegen zu selbem das Zutrauen, daß
es hievon dem zum Besten der Kirche
abzweckenden Gebrauch machen, und in
diesem kritischen Zeitpunkte nichts unter-
lassen werde, was das wahre Wohl
der Religion befördern kann.
Bey wichtigeren Vorfallenheiten wird übri-
gens dasselbe an Unser Metropolitan-
Consistorium den recurs zu nehmen, über-
haupt aber von der von Uns getroffenen
provisorischen Verfügung die landesherr-
liche Stelle zu benachrichtigen haben.
Wien am 14ten April 1803.
Hieronymus m[anu]p[ro]p[ria] Fürst
Erzbischoff zu Saltzburg