Doppel
Ausführungsdekret
für die Abtrennung des bayerischen Teils
der Diözese Salzburg, der den Diözesen
München und Freising sowie
Passau zugeteilt wurde.
Wir Francesco Serra aus der Familie der Herzöge von Cassano,
von Gottes und des Apostolischen Stuhls Gnade
Erzbischof von Nizäa,
Unseres Heiligsten Herrn Pius‘ VII., durch Gottes Vorsehung Papstes,
Hausprälat und Päpstlicher Thronassistent,
beim Erlauchtesten König von Bayern
ordentlicher Apostolischer Nuntius
und mit besonderem Auftrag desselben Unseres Heiligsten Herrn Herrn für das Nachstehende
Nachdem im Königreich Bayern die Errichtung von Erzdiözesen und Diözesen sowie die angemessene neue Umschreibung einer jeden erfolgt ist, fordert es die Vernunft, dass jeder Ordinarius in seiner neu errichteten und umschriebenen Diözese die freie und volle Jurisdiktion ausübt und auch alles zur Hand hat, was zur leichteren Verwaltung der eigenen Diözese beitragen kann. In Anbetracht der Abtrennungen und Vereinigungen, die durch die Apostolische Bulle mit den Anfangsworten „Unseres Gottes und Herrn“, die am 1. April 1818 in Rom ergangen ist, vorgenommen wurden, und weiterer darin enthaltener Anordnungen, die auch wir als zu deren Ausführung Beauftragter zur vollen Wirkung kommen lassen wollen, und in Ausübung der Vollmachten, die Uns von Unserem Heiligsten Herrn Papst Pius VII. erteilt wurden, geben Wir kraft dieses Mandats dem Ordinarius der Diözese Salzburg den Auftrag, dass er sich künftig jedweden Aktes der bischöflichen Jurisdiktion – wie er sie bisher ausgeübt hat und die wir nun für völlig beendet erklären – hinsichtlich des bayerischen Teils der Diözese Salzburg, der nun der Diözese München und Freising sowie der Diözese Passau angeschlossen ist, gänzlich enthalte.
[Rückseite:]
Wir beauftragen darüber hinaus den Herrn Kanzler der alten Erzbischöflichen Kurie von Salzburg, alle und sämtliche Dokumente, die Pfarreien oder Orte des bayerischen Teils der Diözese Salzburg, der nun den Diözesen München und Freising sowie Passau zugeteilt ist, betreffen, binnen zwei Monaten den Herren Kanzlern der Erzbischöflichen bzw. Bischöflichen Kurien völlig ungehindert zu übergeben gemäß der oben genannten Päpstlichen Bulle und nicht anders.
Gegeben zu München in Unserer Residenz am 8. November 1821
Francesco, Erzbischof von Nizäa, Apostolischer Nuntius
Kanonikus Antonio Fava, Auditor der Apostolischen Nuntiatur