Doppel
Dekret der Aufhebung
der Kathedralkirche von Freising
Francesco Serra aus der Familie der Herzöge von Cassano,
von Gottes und des Apostolischen Stuhls Gnade
Erzbischof von Nizäa,
Unseres Heiligsten Herrn Pius‘ VII., durch Gottes Vorsehung Papstes,
Hausprälat und Päpstlicher Thronassistent,
beim Erlauchtesten König von Bayern
ordentlicher Apostolischer Nuntius
und mit besonderem Auftrag desselben Unseres Heiligsten Herrn für das Nachstehende
Da Wir davon überzeugt sind, dass bereits in geeigneter Weise dafür gesorgt wurde, dass die alte Kathedralkirche von Freising über angemessene Einkünfte verfügt, die erforderlich sind, um sie für alle künftigen Zeiten zu erhalten und um den Gottesdienst geziemend zu feiern sowie in ihr die Seelsorge auszuüben, machen Wir von den Vollmachten Gebrauch, die Uns von Unserem Heiligsten Herrn Papst Pius VII. durch die Apostolische Bulle, die am 1. April 1818 in Rom mit einem Bleisiegel ausgefertigt wurde und die mit den Worten „Unseres Gottes und Herrn“ beginnt, übertragen wurden, heben zunächst den Rang einer Kathedrale auf und versetzen diese Kirche mit dem Patrozinium des heiligen Korbinian kraft der Uns verliehenen Apostolischen Autorität in den Stand einer einfachen Pfarrkirche, jedoch unter der Bedingung, dass sie auf ewig mit einem angemessenen Vermögen ausgestattet bleibt und dass in ihr die Seelsorge am Pfarrvolk ausgeübt und der Gottesdienst ununterbrochen gefeiert wird gemäß den Vorschriften der vorgenannten Apostolischen Bulle.
Gegeben zu München in Unserer Residenz am 27. Oktober 1821
Francesco, Erzbischof von Nizäa, Apostolischer Nuntius
Kanonikus Antonio Fava, [?] Auditor der Apostolischen Nuntiatur