Ermittlungen gegen Verantwortungsträger der Erzdiözese auf Grundlage des Missbrauchsgutachtens abgeschlossen

Alle Verfahren eingestellt / Erzdiözese wies Kanzlei an, Fälle an Staatsanwaltschaft zu übergeben. Unterstützung für Betroffene und Aufruf, Hinweise bei unabhängigen Ansprechpersonen zu melden
21. März 2023. Die Staatsanwaltschaft München I hat am Dienstag, 21. März, bekanntgegeben, dass ihre im Zusammenhang mit dem von der Erzdiözese München und Freising beauftragten und von der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) verfassten zweiten externen Gutachten zu sexuellem Missbrauch im Bereich der Erzdiözese aufgenommenen Ermittlungen gegen kirchliche Verantwortungsträger abgeschlossen und alle Verfahren eingestellt worden seien. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft ergaben die Ermittlungen „jeweils keinen hinreichenden Verdacht strafbaren Handelns der Personalverantwortlichen“.
 
Die Erzdiözese München und Freising bekräftigt aus diesem Anlass ihren unbedingten Aufklärungswillen und ihre uneingeschränkte Kooperations- und Unterstützungsbereitschaft bei jeglicher staatlichen Ermittlung, was auch im Rahmen der Vorstellung der aktuellen Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwaltschaft München I am Dienstag, 21. März, bestätigt wurde. Bereits im Rahmen des Auftrags zur Erstellung des Gutachtens hat die Erzdiözese München und Freising die Kanzlei WSW angewiesen, alle Erkenntnisse über eventuell strafbares Handeln an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und die relevanten Fälle aus dem von der Erzdiözese beauftragten und von der Kanzlei verfassten zweiten externen Gutachten zu sexuellem Missbrauch im Bereich der Erzdiözese an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.
 
Aus 45 Vorprüfungsvorgängen der Staatsanwaltschaft zu einem möglicherweise strafrechtlich relevanten Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger durch eine Personalentscheidung war in sechs Fällen das Vorliegen einer Beihilfe kirchlicher Verantwortungsträger wegen einer nicht verjährten Haupttat zunächst nicht auszuschließen, wie die Staatsanwaltschaft bekanntgab. In fünf Ermittlungsverfahren führten demnach die staatsanwaltschaftlichen Prüfungen zu dem Ergebnis, dass entweder schon keine beihilfefähige Haupttat nachweisbar war oder eine solche jedenfalls wegen des Eintritts der Verjährung nicht mehr verfolgbar wäre.
 
In einem Verfahren ergaben die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft den Verdacht auf zwei noch nicht verjährte Haupttaten. Hierbei handelt es sich um den Fall des Priesters G. (Fall 26 im Gutachten), der Anfang der 2000er Jahre im Rahmen seiner Tätigkeit im Klinikum Rosenheim eine „zu intensive Nähebeziehung zu den Krankenhausministranten“ gepflegt habe. Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob einem Personalverantwortlichen in objektiver und subjektiver Hinsicht eine Beihilfe zu diesen Taten anzulasten ist. Im Ergebnis ergaben sich keine Nachweise für ein strafbares Handeln.
 
Die Erzdiözese ruft Betroffene und alle, die Hinweise auf Missbrauch in diesem wie auch anderen Kontexten im Bereich der Erzdiözese München und Freising haben, dazu auf, sich an die unabhängigen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese München und Freising zu wenden (www.erzbistum-muenchen.de/unterstuetzung-fuer-betroffene/ansprechpersonen). Alle Verantwortlichen in der Erzdiözese sind um Aufklärung bemüht, jeder Hinweis wird ernst genommen und im Bewusstsein um die Verantwortung für mögliche Betroffene verfolgt.
 
Betroffene können sich auch an die Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese wenden (www.erzbistum-muenchen.de/unterstuetzung-fuer-betroffene/anlaufstelle). Aktuell stehen zwei Psychologinnen mit therapeutischer Erfahrung und ein erfahrener Seelsorger Betroffenen zur Verfügung, um mit ihnen über ihre Leiderfahrungen zu sprechen. Zudem erhalten Betroffene hier Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten. (ck)
 
 
Hinweis:
Die Kontaktdaten der unabhängigen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese München und Freising lauten (bitte im Rahmen der Berichterstattung immer erwähnen):
 
 
Diplompsychologin Kirstin Dawin
St.-Emmeram-Weg 39
85774 Unterföhring
Telefon: 089 / 20 04 17 63
E-Mail: KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig

Postfach 42
82441 Ohlstadt
Telefon: 0 88 41 / 6 76 99 19
Mobil: 01 60 / 8 57 41 06
E-Mail: ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de
                     
Dr. jur. Martin Miebach
Pacellistraße 4
80333 München
Telefon: 0174 / 300 26 47
Fax: 089 / 95 45 37 13-1
E-Mail: MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de