Gottesdienst zum 150. Geburtstag Ellen Ammanns

Weihbischof Bischof spricht bei Kranzniederlegung Gebet für die Seligsprechung der prägenden Frau
München, 26. Juni 2020. Mit einem Gottesdienst in der Münchner Kirche St. Stephan (Stephansplatz, 80337 München) wird am Mittwoch, 1. Juli, der Politikerin und Gründerin vielfältiger gesellschaftlicher Institutionen, Ellen Ammann, gedacht. Zuvor findet auf dem anliegenden Alten Südfriedhof eine Kranzniederlegung mit Gedenken am Grab statt. Weihbischof Wolfgang Bischof, Bischofsvikar für die Seelsorgsregion Süd im Erzbistum München und Freising, spricht dabei ein Gebet, in dem auch das Anliegen der von Ammann initiierten Institutionen um die Eröffnung der Überprüfung einer möglichen Seligsprechung aufgegriffen wird. An den Gedenkfeierlichkeiten nehmen Landtagspräsidentin Ilse Aigner und Innenminister Joachim Herrmann teil.
 
Die schwedisch-deutsche Politikerin gilt als prägende Gestalt der katholischen Frauenbewegung. 1919 wurde sie für die Bayerische Volkspartei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt, dessen Mitglied sie bis zu ihrem Tod war. Sie gründete und prägte unter anderem den Landesverband Bayern des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB), die Katholische Bahnhofsmission, die „Soziale und caritative Frauenschule“, aus der die Katholische Stiftungshochschule (KSH) München hervorging, den katholischen Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit „IN VIA“, damals Marianischer Mädchenschutzverein, das Säkularinstitut Ancillae Sanctae Ecclesiae und die Bayerische Polizeiseelsorge. Landespolizeidekan Monsignore Andreas Simbeck sowie Vertreterinnen der von Ammann initiierten Werke gestalten die Feierlichkeiten zu ihrem 150. Geburtstag. (hs)
 
Hinweis: Die Veranstaltung ist nur für geladene Gäste. Journalisten können nach vorheriger Anmeldung bei der Pressestelle an dem Gottesdienst teilnehmen. Bitte schreiben Sie hierzu eine E-Mail an pressestelle@erzbistum-muenchen.de. Bitte beachten Sie, dass Sie in der Kirche einen Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens zwei Meter Abstand zu Umstehenden halten müssen.