München, 16. September 2025. Mit dem Versand der Informationen und Materialien zur Organisation, Bewerbung und Umsetzung an die Pfarrgemeinden haben die Vorbereitungen zu den Neuwahlen der Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese München und Freising am 1. März 2026 begonnen. In einem gemeinsamen Brief, der den Materialien beiliegt, rufen Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, und der Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken, Armin Schalk, die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und deren Mitglieder dazu auf, Menschen zu motivieren, sich in den Pfarrgemeinderat einzubringen und sich an den Wahlen zu beteiligen. Das bayernweite Motto der Kampagne zur Wahl, „Gemeinsam gestalten – gefällt mir“, mache deutlich, dass Kirche kein „fertiges“, statisches Gebilde sei, sondern davon lebe, „dass Menschen sich einbringen und das kirchliche Leben gemeinsam gestalten. Das ‚gefällt mir‘ bringt zur Sprache, dass ehrenamtliches Engagement im Raum der Kirche Freude bereitet und erfüllend sein kann, es betont die Freiwilligkeit und den persönlichen Mehrwert.“
In dem Brief erklären der Kardinal und der Diözesanratsvorsitzende, dass Christinnen und Christen zum einen „verschiedene und vielfältige Charismen (1. Kor 12, 8 - 10)“ hätten, zum anderen eine gemeinsame Berufung durch Taufe und Firmung, die Kirche mit Leben zu füllen. „Auf dieser Grundlage sind sie in den Dienst der Gemeinschaft im Glauben gestellt.“ Auch in Zeiten abnehmender Kirchenbindung erfülle es viele Menschen mit Freude und Sinn, sich kirchlich zu engagieren. „Diese Arbeit wird für die Gemeinde konkret und wirksam im Pfarrgemeinderat.“ In seiner synodalen Arbeitsweise als partizipatives Gremium spiegele dieser das wider, „was auch im Abschlussdokument der Weltbischofssynode 2023 als Zukunftsbild einer synodalen Kirche betont wird: gemeinsam hören, beraten und entscheiden“. Marx und Schalk danken in dem Brief allen, die sich in den vergangenen Jahren im Pfarrgemeinderat „mit viel Herzblut“ eingebracht hätten, gemeinsam mit den Hauptamtlichen neue Wege des Miteinanders gegangen seien und sich auch im Angesicht von Herausforderungen und Schwierigkeiten nicht hätten entmutigen lassen.
Die Wahlberechtigten in der Erzdiözese können ihre Stimme in der Regel in jeder Pfarrgemeinde online von zu Hause aus, im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Im Februar 2026 erhalten alle Wahlberechtigten eine personalisierte Wahlbenachrichtigung sowie eine persönliche Kennung für die Onlinewahl. Die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für die bevorstehende Wahl beginnt in den Pfarrgemeinden im Herbst 2025, bis 11. Januar 2026 können Vorschläge eingereicht werden. Bis Dezember 2025 bietet der Diözesanrat in den Regionen der Erzdiözese mehrere digitale und analoge Workshops zur Vorbereitung auf die Pfarrgemeinderatswahl an.
Der Pfarrgemeinderat ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die Wahl findet alle vier Jahre statt. Der Pfarrgemeinderat trägt maßgeblich zum Leben in der Pfarrei bei: Er wirkt bei der Entwicklung und Festlegung pastoraler Schwerpunkte mit und berät die mit der Leitung der Pastoral Beauftragten sowie die Verwaltung. Bei allen Fragen, die ehrenamtliches oder gesellschaftspolitisches Engagement betreffen, entscheidet und handelt der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich, so etwa beim Aufbau von Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von Bildungsangeboten, im Einsatz für den fairen Handel für eine gerechte Welt oder die Bewahrung der Schöpfung. Wahlberechtigt sind in der Erzdiözese alle Katholiken ab 14 Jahren, gewählt werden können Gläubige ab 16 Jahren. (hor)
Hinweis:
Weitere Informationen sind unter
www.deine-pfarrgemeinde.de zu finden.