Missbrauchsbeauftragte legen neuen Bericht vor

Unabhängige Ansprechpersonen in der Erzdiözese München und Freising dokumentieren in ihrem dritten Bericht Bearbeitung aller Hinweise auf Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs von 2018 bis 2020
München, 29. Juni 2021. Die unabhängigen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie an schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte im kirchlichen Dienst der Erzdiözese München und Freising haben ihren Bericht für den Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2020 vorgelegt und im Internet veröffentlicht (www.erzbistum-muenchen.de/missbrauchsbericht). Der Bericht schließt an die beiden ebenfalls im Internet veröffentlichten Vorgängerberichte für den Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017 sowie April 2011 bis Dezember 2014 an.

Demnach erhielten im Berichtszeitraum 2018 bis 2020 15 Betroffene insgesamt 80.000 Euro in Anerkennung des Leids. In allen Fällen wurde der bis zum Ende des Berichtszeitraums gültige Höchstbetrag von 5.000 Euro ausgezahlt, in einem Fall zwei Mal, da ein Betroffener Missbrauch durch Mitarbeiter zweier verschiedener kirchlicher Träger erlitten hatte. Zudem wurden Therapiekosten in Höhe von insgesamt rund 13.750 Euro übernommen. Darüber hinaus bestand in 13 Fällen der Verdacht auf eine Straftat, bei zwei dieser Fälle standen die möglichen Taten nicht im Zusammenhang mit den dienstlichen Tätigkeiten des verdächtigten kirchlichen Mitarbeitenden. Von den insgesamt 13 verdächtigten Personen gehörten vier der Berufsgruppe des pädagogischen Personals der Kindertageseinrichtungen, zwei der Lehrer, zwei der Mesner, zwei der Priester, eine der Diakone und eine der Gemeindereferenten an. Ein Verdächtigter war laut Bericht ein ehrenamtlicher Jugendlicher. Alle Verdachtsfälle auf eine Straftat wurden entweder bei der Staatsanwaltschaft angezeigt oder es waren bereits die Ermittlungsbehörden eingeschaltet, als es zum Hinweis bei den unabhängigen Ansprechpersonen kam. In einem Fall unterblieb die Anzeige auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenenvertreter und es erfolgte eine Meldung beim zuständigen Landratsamt. Von den Fällen im Zusammenhang mit einer kirchlichen Tätigkeit endete ein Verfahren mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, alle weiteren Verfahren wurden entweder eingestellt, in einem Fall gegen eine geringe Geldauflage, oder dauern noch an. 

Die unabhängigen Ansprechpersonen sind die zentralen Erstansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und damit beauftragt, Hinweisen auf sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen oder einem sonstigen sexuellen Übergriff gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz nachzugehen. Sie prüfen Anträge auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, und arbeiten mit dem Fonds Sexueller Missbrauch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen. Die Kontaktdaten der unabhängigen Ansprechpersonen im Bereich der Erzdiözese München und Freising lauten:

Diplompsychologin Kirstin Dawin
St. Emmeramweg 39
85774 Unterföhring
Telefon: 089 / 20 04 17 63
KDawin(at)missbrauchsbeauftragte-muc.de  

Dr. jur. Martin Miebach
Pacellistraße 4
80333 München
Telefon: 0174 / 300 26 47
MMiebach(at)missbrauchsbeauftragte-muc.de

Bei Bedarf vermitteln die unabhängigen Ansprechpersonen auch an pastorale Mitarbeitende weiter, die Betroffene sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt seelsorgerisch betreuen. Die unabhängigen Ansprechpersonen werden bei ihrer Arbeit durch einen Beraterstab unterstützt, dem psychologische, psychotherapeutische und psychiatrische Fachleute angehören. (ck)