Neue liturgische Ausstattung für Pfarrkirche Heilig Kreuz

Kardinal Reinhard Marx weiht Altar und segnet Ambo in München-Forstenried
Altarweihe Heilig Kreuz Forstenried
Pater Klaus Desch ISch (l.) und Kardinal Reinhard Marx bei der Altarweihe. (Foto: Kiderle)
München, 9. April 2018. Kardinal Reinhard Marx hat im Rahmen eines Festgottesdienstes am Sonntag, 8. April, den neuen Altar der Pfarrkirche Heilig Kreuz in München-Forstenried, Forstenrieder Allee 180, geweiht und den neuen Ambo gesegnet. Der Festgottesdienst wurde in den benachbarten Pfarrsaal übertragen. Im Anschluss an den Gottesdienst richtete die Pfarrei einen Stehempfang aus.
 
Die neue liturgische Ausstattung umfasst neben Altar und Ambo,  dem Lektorenpult, auch den Leuchter für die Osterkerze, den Gabentisch für die liturgischen Gefäße (Kredenz) und die Sitze für Priester, Ministranten und Ministrantinnen (Sedilien). Die Ausstattung wurde vom Ebersberger Kunstschmied Matthias Larasser-Bergmeister entworfen und aus heller Bronze gefertigt. Die ovale Altarplatte ruht auf einzeln gedrehten Fachprofilen, die an einer kreuzförmigen Grundplatte angesetzt sind. Die übrigen Gegenstände der liturgischen Ausstattung orientieren sich stilistisch am  Altar. Die Gesamtkosten von rund 70.000 Euro werden von der Pfarrei getragen.
 
Die Pfarrkirche Heilig Kreuz geht zurück auf einen gotischen Bau aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, wurde in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts barockisiert und erhielt Mitte des 18. Jahrhunderts eine Rokoko-Ausstattung mit eleganten, feingegliederten Stuckornamenten und neugefassten Altären. Das berühmte Gnadenkreuz wurde 1986 nach der grundlegenden Restaurierung der Kirche am Hochaltar wieder aufgestellt. Es gehört zu den wertvollsten romanischen Großkreuzen Bayerns, wird auf das 12. Jahrhundert datiert und stammt ursprünglich aus Andechs.
 
Der Altar, an dem die Gläubigen die Gemeinschaft mit Christus feiern, ist der Mittelpunkt des katholischen Kirchenraumes. Er enthält Reliquien von Heiligen oder Seligen. Bei der Weihe des Altares, die Bischöfen vorbehalten ist, wird er mit Weihwasser besprengt und mit Chrisam gesalbt. Anschließend wird Weihrauch auf dem Altar verbrannt und die Altarkerzen werden feierlich entzündet, bevor der Bischof das Weihegebet spricht. Erst danach darf auf dem Altar Eucharistie gefeiert werden. (ck)