Präsenzgottesdienste an Ostern

Kardinal Marx erleichtert über Einvernehmen mit Bayerischer Staatsregierung
München, 25. März 2021. Nach Gesprächen zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den christlichen Kirchen sowie dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinde besteht Einvernehmen, dass Präsenzgottesdienste im Rahmen der Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin uneingeschränkt zulässig bleiben. Einig war man sich auch, dass virtuelle beziehungsweise digitale Gottesdienstformate verstärkt angeboten werden sollen, wie dies schon an vielen Orten geschieht. Der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, zeigt sich erleichtert über die Einigung: „Ich bin froh und dankbar, dass wir an Ostern, unserem wichtigsten Fest und Kern unseres Glaubens, in diesem Jahr auch wieder gemeinsam Gottesdienste in Präsenz feiern können, wenn auch unter Einschränkungen. Es ist selbstverständlich, dass wir mit unseren bewährten Schutzkonzepten das Infektionsrisiko weiterhin so gering wie möglich halten.“ (ck)