Diözesanratsvorsitzender berichtet zu Arbeit des diözesanen Synodalen Gremiums
Laienvertretung beschließt Neufassung seiner Rechtsgrundlagen
München, 11. Oktober 2025. Armin Schalk, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken in der Erzdiözese München und Freising, sieht die Laienvertretung in ihrer Arbeit durch Papst Leo XIV. bekräftigt und motiviert. „Wir werten das päpstliche Lehrschreiben ,Dilexi te‘ als Zeichen, dass wir mit dem Diözesanrat auf dem richtigen Weg sind“, sagte Schalk bei der Herbstvollversammlung des Diözesanrats am Samstag, 11. Oktober, im Salesianum in München. Im Rahmen der Herbstvollversammlung beschloss der Diözesanrat außerdem eine neue Rechtsgrundlage für die Katholikenräte.
„Wir haben eine gute Arbeitsatmosphäre und einen respektvollen Umgang erlebt“, resümierte Schalk in seinem Bericht über die dritte Sitzung des diözesanen Synodalen Gremiums und die darauffolgenden Ergebnisse aus den zugehörigen Arbeitsgruppen, die sich seither mit der Ausarbeitung der Voten des Gremiums befasst haben. Die auf der Versammlung im März ergangenen Voten zur Erlaubnis für Laien, auch in Eucharistiefeiern zu predigen und Trauungen zu assistieren wurden seither Kardinal Marx zur Prüfung vorgelegt. In Vorbereitung befinden sich zukünftige Voten zur Erlaubnis für Ehrenamtliche, Begräbnissen und Trauerfeiern vorzustehen. Außerdem wird sich das Synodale Gremium mit dem Thema Rechenschaftsbericht des Erzbischofs auseinandersetzen. „Wir durchleuchten die Themen intensiv und umfassend“, so Schalk.
Als positives Zeichen für eine synodale Kirche bewertete der Diözesanratsvorsitzende die Einladung des diözesanen Gremiums zum „Jubilee of Synodal Teams and Participatory Bodies“, das Ende Oktober in Rom stattfindet wird und an dem neun Entsandte aus der Erzdiözese München und Freising teilnehmen werden. „Mit dieser Einladung setzt Papst Leo ein klares Zeichen, dass er den von Papst Franziskus eingeleiteten Weg der Synodalität weitergehen möchte“, betonte der Diözesanratsvorsitzende. Auf der Tagesordnung stehen Gespräche, Seminare und Workshops zum gemeinsamen Verständnis von Synodalität und ein Treffen mit Papst Leo XIV. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Synodalen Gremium werden neben Personen aus dem Vorstand des Diözesanrats unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus dem Diözesanen Steuerausschuss und dem Priesterrat sein sowie die Amtschefin der Erzdiözese München und Freising, Stephanie Herrmann, und Kardinal Reinhard Marx.
Ökosoziale Marktwirtschaft als gesellschaftliches Leitbild
Im Einklang mit den Aussagen des Papstes in seinem kürzlich veröffentlichen Lehrschreiben „Dilexi te“ sieht sich der Diözesanratsvorsitzende mit dem Thema der ökosozialen Marktwirtschaft, das sich die Laienvertretung als Jahresthema gewählt hat und das auch Schwerpunkt der nächsten Vollversammlung im Frühjahr 2026 sein wird. „Ich sehe die Äußerungen von Leo XIV. als klares Plädoyer für eine soziale Marktwirtschaft, wie sie als Wirtschaftssystem bei uns in Deutschland etabliert ist“, erklärte Schalk in seinem Bericht. „Darüber hinaus geht er aber auch auf die ökologische Verantwortung ein, wie sie Papst Franziskus in Laudato si‘ formuliert hat.“ Schalk plädierte deshalb dafür, dass „wir in Zukunft nicht mehr nur von ,sozialer Marktwirtschaft‘, sondern von ,ökosozialer Marktwirtschaft‘ sprechen, “denn Nachhaltigkeit und Naturschutz sind im historisch überlieferten System der sozialen Marktwirtschaft de facto nicht adressiert“. Der Diözesanratsvorsitzende bedankte sich bei den mehr als 150 anwesenden Delegierten für ihre Arbeit als Ehrenamtliche: „Wir möchten uns für Ihr großes Engagement bedanken. Das ist heute wichtiger, denn je. Ein herzliches Vergelt‘s Gott von meiner Seite!“
Neufassung der Rechtsgrundlagen
Bereits seit eineinhalb Jahren beschäftigt sich die Satzungskommission des Diözesanrats der Erzdiözese im Dialog mit den ihm angegliederten Räten und Verbänden und weiteren von den Änderungen berührten Gruppen mit der Neufassung der Rechtsgrundlagen für die Laienvertretungen im Erzbistum – ein Prozess, der nun zu einem Abschluss gekommen ist. Nachdem die Vollversammlung des Diözesanrates die Neufassung am heutigen 11. Oktober in einer Abstimmung verabschiedet hat, wird diese nun Kardinal Reinhard Marx vorgelegt, um sie in Kraft zu setzen. Ziel der Neufassung war zum einen die Neuordnung der Strukturen nach der Dekanatsreform, in deren Zuge 2024 der geographische Zuschnitt der Dekanate angepasst und deren Zahl reduziert wurde. So regelt sie unter anderem, wie viele Delegierte die Pfarrgemeinderäte in Zukunft in die Dekanatsräte wählen werden und wie viele Delegierte jeweils aus den Dekanatsräten in den Diözesanrat gewählt werden. Darüber hinaus wurde der Aufbau der in ihren Ursprüngen von 1968 stammenden Satzung überarbeitet, um diese an aktuelle Standards anzupassen, zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Auch das Selbstverständnis und die Aufgaben der Laienvertretung wurden zeitgemäß ausformuliert, unter anderem im Hinblick auf eine synodale Kirche, sowie deren theologische Grundlagen. Damit reagiert der Diözesanrat auch auf die Beschlüsse der Weltbischofssynode, in deren Sinne er sich als „notwendiges synodales Gremium“ begreift.
Der Diözesanrat der Katholiken ist das oberste Laiengremium der Erzdiözese. In die Vollversammlung werden Vertreterinnen und Vertreter der Dekanatsräte sowie der katholischen Verbände und Organisationen entsandt. Die rund 150 Delegierten der Herbstvollversammlung beschäftigten sich unter dem Motto „Gemeinsam gestalten – gefällt mir“ mit der Förderung ehrenamtlichen Engagements in der Räte- und Verbandsarbeit. Außerdem legen im Rahmen der Versammlung Kardinal Reinhard Marx und der Vorsitzende des Diözesanrats, Armin Schalk, einen Bericht ab. Der Erzbischof feierte mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Wolfgang. (fho)