Selbstbestimmungsrecht für Menschen mit Behinderung wahren

Landeskomitee der Katholiken appelliert an die Verantwortlichen im Deutschen Bundestag und in der Bayerischen Staatsregierung, die UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen
Landeskomitee
München, 30. Juni 2020. Aus der Sicht des Landeskomitees der Katholiken in Bayern widerspricht der Entwurf des Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes, das vor der zweiten Lesung im Bundestag steht, der UN-Behindertenrechtskonvention. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation sei trotz bereits einiger vorgenommener Änderungen laut dem Vorsitzenden des Landeskomitees, Joachim Unterländer, „weder mit der Katholischen Soziallehre noch mit einen christlich-biblischen Menschenbild vereinbar“, da er „das Selbstbestimmungsrecht für Menschen mit Behinderung beschneidet“.
 
Der Vorsitzende des Landeskomitees, Joachim Unterländer, erkennt – wie die Beauftragten der Bundesländer für Menschen mit Behinderungen – insbesondere in § 37c Abs. 2 SGB (Sozialgesetzbuch) V eine „massive Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts“ und damit „einen Verstoß gegen das in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Recht auf eine selbstbestimmte Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes auch für Menschen mit Behinderung“. Der aktuelle Gesetzentwurf sehe vor, Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung beziehen, nur dann zu entsprechen, wenn die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden könne. Ist dies nicht möglich, würde die Entscheidung über den Wohnort vom Medizinischen Dienst  oder von den Krankenkassen getroffen werden. 
 
 Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung ist laut Unterländer „gerade bei der Wahl der Wohn- und Pflegeform besonders wichtig. Wenn schwerst mehrfachbehinderte Menschen nicht mehr selbst über die für sie besonders geeigneten Formen entscheiden können, sondern dies Krankenkassen und der Medizinische Dienst tun, wäre dies ein verheerender Rückschritt“. Die Katholische Soziallehre und das christliche Menschenbild haben laut dem Vorsitzenden des Landeskomitees „die konsequente Umsetzung der Rechte für alle Menschen mit Behinderung zwingend zur Folge. Wenn die einschlägigen Bestimmungen in dem Gesetzentwurf nicht geändert werden, wird die Lebenssituation der betroffenen Menschen mit Behinderung erheblich eingeschränkt.“
 
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern appelliert daher sowohl an die verantwortlichen bayerischen Bundestagsabgeordneten als auch an die Bayerische Sozialministerin, Carolina Trautner (MdL), sich in den Gesetzesberatungen dafür einzusetzen, dass § 37c SGB V im Interesse der Menschen mit Behinderung abgeändert wird. (alx/hs)