Votum zu Rechenschaftsbericht des Erzbischofs im zweijährigen Turnus
Umsetzung der Voten zu Traubefugnis, Predigt von Laien und Beerdigungen durch Ehrenamtliche
München, 16. Dezember 2025. Das Synodale Gremium im Erzbistum München und Freising ist unter dem Vorsitz des Erzbischofs, Kardinal Reinhard Marx, am Samstag, 29. November, zu seiner vierten Sitzung im Erzbischöflichen Palais in München zusammengekommen. Mit der Gründung des Gremiums hatte die Erzdiözese München und Freising im Mai 2024 einen verlässlichen Ort der synodalen Beratung und Abstimmung auf diözesaner Ebene geschaffen.
Bei der jüngsten Sitzung hat Kardinal Reinhard Marx das Gremium zum aktuellen Stand bei der Umsetzung der bereits beschlossenen Voten zur Traubefugnis für Laien und zur Predigt von Laien auch in der Eucharistiefeier informiert. Um eine Traubefugnis für Laien zu erwirken, hat sich der Erzbischof von München und Freising zwischenzeitlich mit einem Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gewandt, da ein nächster Schritt in dieser Hinsicht durch die Bischofskonferenz erfolgen müsste. Zur Predigt von Laien besteht nach den Gesprächen von Vertretern der DBK mit Vertretern der Römischen Kurie im November noch Abstimmungsbedarf auf übergeordneter Ebene. Das Synodale Gremium hatte sich in seiner vorhergehenden Sitzung zudem geschlossen dafür ausgesprochen und dem Erzbischof empfohlen, im Erzbistum München und Freising im Bedarfsfall die Übernahme der Leitung von kirchlichen Trauerfeiern und Begräbnissen durch speziell hierzu befähigte Ehrenamtliche zu ermöglichen. Sie sollen dabei nicht den Dienst der Hauptamtlichen in diesem Feld ersetzen, sondern ergänzen, je nach den lokalen Möglichkeiten und dem Bedarf vor Ort. Zwischenzeitlich hat eine Arbeitsgruppe hierfür ein Ausbildungskonzept erarbeitet und weitere relevante Fragen für die Einführung dieses Dienstes geklärt. Im Laufe des kommenden Jahres soll dieses Modell dann eingeführt werden.
Das Synodale Gremium hat in seiner Sitzung ein neues Votum zu einem Rechenschaftsbericht des Erzbischofs beschlossen, den es demnach künftig alle zwei Jahre geben soll. Zuvor waren dessen mögliche Inhalte und der Adressatenkreis diskutiert worden. Zudem wurde der Umgang mit der Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Praxis der Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare, die die Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken im April verabschiedet hatte, beraten. Kardinal Marx machte deutlich, dass er inhaltlich hinter diesem Papier steht. Auch die Frage einer mehr synodalen Kultur und des Aufeinanderhörens in den Beratungen kirchlicher Gremien wurde besprochen und soll als Ziel weiterverfolgt werden. Mitglieder des Gremiums berichteten hierzu von ihren positiven Erfahrungen mit der Methode der „conversation in the holy spirit“, die sie bei einem Treffen synodaler Teams aus aller Welt im Oktober in Rom kennen gelernt haben.
Das Synodale Gremium, das zwei Mal pro Jahr tagt, setzt sich aus insgesamt 15 Vertreterinnen und Vertretern der im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien und der Diözesanleitung zusammen. Dazu gehören Erzbischof Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender des Synodalen Gremiums (ohne Stimmrecht), die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands des Diözesanrats der Katholiken, zwei Mitglieder des Diözesansteuerausschusses, die drei Sprecher des Priesterrates sowie von Seiten der Diözesanleitung der Generalvikar des Erzbischofs, die beiden Weihbischöfe und die Amtschefin des Erzbischöflichen Ordinariats. (ps)